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Obwohl ich zugeben muss, dass im Gesetz tatsächlich nur dieser Begriff steht. Dort auch die Aufstellung beschrieben ist. Nun hat damals 2006 der Veterinär anderes behauptet und ich muss Quellenforschung betreiben. Vielleicht wurde seit 2006 auch die Definition verändert. Ich werde nachlesen, möglicherweise hast Du doch Recht.
ich meine gelesen zu haben, dass es 2014 eine Änderung gab.
Amtsveterinäre behaupten viel wenn der Tag lang ist.
Es ist aber immer noch ein Unterschied zwischen dem, was im Gesetz steht und den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen. Ich sage nur Weideschuss bei Rindern.
Sei Wachsam von Reinhard Mey
... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
„Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...
Susi ich würde sagen, wir hinterfragen dass nicht weiter und gehen davon aus, dass immer die definition per Gesetz gilt! Ich habe nachgelesen.In sämtlichen Aufstallungsgeboten die ich gespeichert habe ist stets nur die Rede von Wildvögeln. Nie werden sie genau definiert. Dann gilt im Zweifel die Definition aus dem Gesetz da wird man beim Rechtsstreit gut aussehen, denke ich. Ichnahme meinen Widerspruch zurück und schließe mich dem "Danke Susi" an
und da § 13 obigen Gesetzes die Aufstellung vordefiniert müsste ein Landkreis in seinem Aufstellungsgebot schon eine andere Definition vorgeben, wenn es abweichen soll.
ich hab da noch was altes ausgegraben eben beim nachlesen. Für diejenigen dessen erste Aufstellung das ist
http://www.provieh.de/s2970.html
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