Nein ,man muss nur die Stalltür aufmachen! Wer nicht Sperr- oder Beobachtungsgebiet ist, sollte dies tun. Eine echte Gefahrenlage kann wohl kein Amt mehr vor Gericht glaubhaft darlegen.
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Nein ,man muss nur die Stalltür aufmachen! Wer nicht Sperr- oder Beobachtungsgebiet ist, sollte dies tun. Eine echte Gefahrenlage kann wohl kein Amt mehr vor Gericht glaubhaft darlegen.
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
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