Zitat Zitat von Hunnenvolk Beitrag anzeigen
Sowas bringt mich auf die Palme!
Anderweitig wird bei offensichtlichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ewig rumgequatscht, von wegen erstmal Auflagen erteilen und zig mal nachkontrollieren um dann vielleicht irgendwann mal, wenn überhaupt nötig, die Tiere dort wegzuholen.
Und hier, wo ein Halter versucht seine Tiere anständig zu halten, der aufgezwungenen Quälerei zu trotzen .... schwupp und weg!
Das kanns doch net sein, Zeiten haben wir, die kannte ich bis jetzt nur aus Geschichtsbüchern!
Also ich kann mir zumindest vorstellen, dass die Vermittlung einklagbar ist.
Unter Umständen kann der Amtsvet bei Nichtbefolgung die Tiere konfiszieren und "ordnungsgemäß" unterbringen und dem uneinsichtigen Halter die Kosten auferlegen - und der kann dann dagegen klagen - aber die Tiere vermitteln? Währendd er Aufstallpflicht?
ich würde da Anzeige erstatten - ich kann nicht glauben, dass der AMtsvet einfach so fremdes Eigentum veräußern darf......