Zitat Zitat von Fritzi Beitrag anzeigen
Wenn ich wüßte das es klappt, würde ich das hier für unsere Region ja auch durchziehen mit so einer Klage.
Um gegen etwas klagen zu können, musst Du einen behördlichen Bescheid bekommen (haben), gegen den Du Widerspruch einlegen kannst, innerhalb einer bestimmten Frist, meist 4 Wochen/1 Monat.
Wenn Du (oder Dein Anwalt) den Widerspruch SO gut begründest, dass ihm stattgegeben wird (Du Deinen Willen bekommst), dann ist das "Verfahren" beendet.
Nur, wenn der Widerspruch zurückgewiesen/abgewiesen wird, kannst/musst Du innerhalb von 4 Wochen die Klage einreichen.

Das ist mein Wissensstand. Man kann nicht einfach so "eine Klage einreichen". Auch der Vorwurf "da ist ja noch nichtmal die Klage eingereicht worden" passt SO nicht.

Aus- und Werdegang von Gerichtsverfahren liegen NICHT in der Hand der Kläger - auch nicht, wenn die Rechtslage eindeutig zu sein scheint.