Zitat Zitat von rainika Beitrag anzeigen
Mathias hat meiner Meinung nach in einigen Dingen Recht. Ohne das juristische Vorgehen sind im Fall Höllohe sämtliche Aktionen regelrecht verpufft.
Es hat ein anderes Gewicht, wenn ein Anwalt die Möglichkeiten der Ausnahmen der GeflPestSchVO einfordert als wenn es wir "Normalsterblichen" tun. Habe ich auch schon erfahren müssen.
Lernen wir daraus!
Dagegen HAT niemand etwas - und das hat auch niemand unterbunden oder sonstwas.