III. Hinweis
Die Allgemeinverfügung vom 14. November 2016 - Aufstallungsanordnung für Geflügel gemäß § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - bleibt weiterhin wirksam."
Frag doch mal, aufgrund von WAS?
Wenn selbst das FLI das für überzogen hält?
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