Zitat Zitat von MonaLisa Beitrag anzeigen
Ich habe mir gerade das Video zur Wörth angesehen. Mir ist nicht klar, wieso sie dort immer wieder betonen, dass es keine rechtliche Möglichkeit gegen die Keulung gibt.. Was ist mit dem §, der bei LPAI eine Quarantäne erlaubt?
Ich verstehe das wirklich nicht.
Petra
Da wollte ich auch nochmal einhaken! Das klingt ja so, als hätten alle (Landrat, Bürgermeister, Veterinäramt) versucht sich mit dem RGZV Wörth durch die GeflPestSchV zu mogeln.

Waren dann im Opelzoo bei HPAIV H5N lauter Anarchisten am Werk?

Was sollen die besonderen Umstände in Wörth sein, dass man die Anlage bei einem LPAIV nicht unter Quarantänes stellen darf?

Liebe Grüße, Markus