Zitat Zitat von eierdieb65 Beitrag anzeigen
Vor Allem sollten sich Katzen- und Hundefütterer beteiligen.

Eine freilaufende Katze im Sperrgebiet ist einem freilaufendem Huhn gleich zu setzen.
Sie wird zwar nicht gekeult, aber erschossen.
Ein Hund ohne Leine, ist laut der Eilverordnung auch nichts Anderes.

DERZEIT wird die Verordnung noch nicht so hart durchgesetzt, aber wenn es passiert ist, ist es für die Unterstützung unserer Sache zu spät.

Vermittelt das, bei euren Gesprächen.

lg
Willi
Abgesehen davon, dass denen die Verordnungen herzlich egal sind - zeig mir doch bitte mal die Verordnung, die den Abschuss von Katzen erlaubt. Ich habe bisher keine gefunden. (Auch wenn ich mich wiederhole: Huffington Post ist keine belastbare Quelle.)

Zitat Zitat von Warnehof Beitrag anzeigen
Einen habe ich noch.
Was wäre denn mit meinem Anwalt? Ich selber bin ja seelisch nicht in der Lage zu dokumentieren.
Kann ich meinen Anwalt mit der Dokumentation beauftragen? Ist ja mein Betriebsanwalt.
Kannst du. Er sollte aber nicht erwähnen, dass er das Material veröffentlichen möchte. Wenn du befürchtest, dass die handelnden Personen (Mitarbeiter der Behörde, Polizei, SEK, Steuerfahndung, egal) rechtswidrig handeln, darfst du Beweise anfertigen. Da es bei einer solchen Maßnahme viele Handlungen vieler Personen zu dokumentieren gibt, dürften Fotos nicht ausreichen, von daher sollten Filmaufnahmen gerechtfertigt sein. Man muss halt immer abwägen zwischen dem Recht am eigenen Bild und dem Interesse an der Beweissicherung. Wenn es also ausreicht, zu filmen, dass jemand mit OA-Jacke einem Schwan den Hals umdreht, muss man nicht sein Gesicht porträtieren. Übersichtsaufnahmen des Geländes, auf denen Personen nur Beiwerk sind, sind auf jeden Fall zulässig.
Davon abgesehen finde ich durchaus, dass es sich bei einem solchen Einsatz wie jetzt bei Familie Müller durchaus um ein zeitgeschichtliches Ereignis handelt, an dem ein öffentliches Interesse besteht.