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LG
Maria
Do, wat de wüsst, de Lüüt snakt doch
schon aus 2005:
Wildvögel, insbesondere wilde Wasservögel wie Enten und Gänse, sind das natürliche Reservoir für gering pathogene Influenzaviren. Diese Viren rufen beim Hausgeflügel keine oder nur milde Erkrankungen hervor.
aus: https://idw-online.de/de/news134878
"Auftritt der Bürokraten...!"
In was für einer durchgeknallten Welt leben wir eigentlich? Alles auf die Wildvögel und die Freilandhaltung schieben, wo doch die Wildvogelthese seit Jahren schon wissenschaftlich widerlegt ist. Informieren die sich auch mal über die Themen, über die sie eine VO machen, oder kriegen die ihr Geld fürs Nachplappern von völlig unbewiesenen Behauptungen?
Schade, dass Garrel nicht schon eher explodiert ist! Nach Garrel kann ja wohl niemand mehr behaupten, dass die Wildvögel oder Freilandgeflügel schuld sind!
LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
@Sprotte.
Grevenkop/ Klüver war jetzt nicht schon vorher Sperrbezirk- aber auch da war es bei 3 Ausbrüchen - örtlich von einander getrennt- innerhalb von bis zu 4 Tagen Differenz wohl fraglos, dass das nicht durch Wildvogelpupe übertragen wurde..
LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
LG Claudia
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0,2 Zwerghuhnmixe, 0,2 Zwerg-Seidenhühner, 1,0 Havaneser
..genauer gelesen:
Guckt mal Art 6 1. a) ii)..das relativiert ganz viel- denn das ist so "ohnehin" schon geboten.
Artikel 6 (1)
Abweichend von Art 4 Abs 3 und sofern Biosicherheitsmaßnahmen in Kraft sind um dem (…) können Mitgliedsstaaten Folgendes zulassen:
a) Die Freilandhaltung (..) Bedingungen erfüllt sind:
( ..) oder
ii) das Geffügel wird zumindest im Stall oder in einem Unterstand, der das Landen von Wildvögeln ausreichend verhindert, mit Wasser und Futter versorgt, sodass Wildvögel nicht mit dem für das Geflügel bestimmte Futter oder Wasser in Berührung kommen.
(aus file:///C:/Users/Laptop/Downloads/KOM_2017_%20(1).pdf)
Geändert von Nicolina (19.03.2017 um 23:41 Uhr)
Das hatte ich auch gelesen, die Frage ist aber, wie das umgesetzt wird. Vielleicht gelten diese Ausnahmen nur für größere gewerbliche Freilandhalter oder nur für bestimmte Arten und nicht für jeden kleinen Hobbyhalter ohne Lobby?
Wie seltsam manche Ausnahmegenehmigungen gehandhabt werden, habe ich gerade gestern wieder in der NWZ gelesen. Ein Tierpark hier bei uns darf seine Strauße und Störche wieder rauslassen, für die Hühner und Wildputen gilt aber nach wie vor die Stallpflicht![]()
Geändert von Sprotte (19.03.2017 um 23:46 Uhr)
LG Claudia
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Genau das - die Bedingungen: Stall, Unterstand,... - geht doch nicht auf Dauer. Wer kann denn übere 100e m2 einen Unterstand zimmern?
Geflügel auf ~ 25 m2?
ok, 2-3 Hühner.
Bei Wassergeflügel geht das schon nicht mehr, weil Teich "gefääährlich!"
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