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Auch wenn der Mist in einem anderen Gebiet liegt, zeigt es doch deutlich den Unsinn der Tötung an. Viren kennen keine Grenzen und es ist sicher sinnvoller, andere Eintragungen zu unterbinden als gesund wirkende Tiere zu töten. Es wäre auch als möglicher Beweis für die Umkehrung des Infektionswegs anzuführen.
Aber natürlich können wir auch einfach alle Wildvögel töten, dann hätten wir ja auch endlich Ruhe.
Sperrgebiet ist ja noch unglaublicher...
Man, was für ein unglaublicher Vorfall.
Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt
[QUOTE=hekareitsals;1493731]Das mit dem Mist ist aber woanders. Das hat nicht direkt etwas mit dem Fall in Wörth zu tun. Ich glaube nicht dass das irgendeinen Einfluss auf den Ausgang hat. Ist ja ein anderes Bundesland.
Widerspruch: in Zeiten bundesweiter Stallpflicht betrifft das sehr wohl Wöhrd und alle anderen Betroffenen in sämtlichen deutschen Bundesländern auch...
LG
Petra Maria
[QUOTE=Petra Maria;1493757]Nachtrag:
ich persönlich glaube ja, dass man sich in Wöhrd so arg gegen die Quarantäneregelung sperrt,
um a) in Sachen Gefahrenlage nicht augenscheinlich zurück zu rudern und b) - noch viel wichtiger:
keinen Präzedenzfall zu schaffen. Stellt euch vor, das macht Schule: Arbeit ohne Ende für die
dauernde Beprobung und Überprüfung des in Quarantäne gehaltenen Bestandes. So wird ein Mal
gekeult und gut ist. Und da jammert man ja schon über die Überlastung....
Putins Bilder und Beobachtungen halte ich für mehr als nur wichtig...
LG
Petra Maria
@Petra Maria: Du meinst wahrscheinlich Wörth
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
http://www.agrarheute.com/dlz/news/g...-niedersachsen
hier mal eine grobe Zahlenübersicht (OIE ist ja noch nicht da)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass dieser Virus mutiert, sagt FLI und Bundesministerium für Landwirtschaft!
Ich sage:
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die Vernichtung von Klein- und Hobbyhaltungen bereits mit dem Ende der Käfighaltung den Agrarfabriken versprochen wurde und deshalb diese Geflügelpestverordnung so von der Regierung beschlossen wurde. (Zeitlich passt das prima!)
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass diese Verordnung –nachdem die Züchter und Kleinhalter nicht schnell genug verschwanden, -diese Verordnungen verschärft wurden.
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass auch die Freilandhaltung, wo ja die Verbraucher die Tiere sehen, vernichtet werden soll, damit die tierquälerische Massenhaltung in verschlossenen Ställen die Verbraucher beruhigen soll
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Agrarfabrik und Politik da zusammen arbeiten.
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die Keulungen in den Agrarfabriken nicht wegen der Vogelgrippe, sondern wegen der Absatzschwierigkeiten von Putenfleisch erfolgt ist.
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass einige Bundesländer mit ihren Ministern das mit unterstützen und deshalb auch seltene und vom Aussterben betroffene Tiere absichtlich ohne Grund töten lassen, obwohl die Länder da einen großen Spielraum haben.
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass da absichtlich die seltenen Tiere getötet werden, damit kein Genpool mehr vorhanden ist, der gegen viele Krankheiten resistent ist.
Es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die Geflügelmafia in der Politik Fuß gefasst hat!
Jaaa, aber HIERMIT müsste ihnen doch schlagartig klar werden, dass das hochkontaminiertes Zeugs ist... sein MUSS.
Das nur sie selbst als "harmlos" ansehen, weil sie nicht verhindern, dass das auf die Äcker gekippt wird.
Das ist ja nicht so ganz normaler Mist, wie dunnemals in der Hauptstadt.
Ich finde die Idee auch gut. Aber auch selbst Proben davon nehmen..![]()
Läuft nicht jetzt mal die Übergangszeit für Käfighaltung aus!?
6.3.2.1 Anlagen und Haltungseinrichtungen für die Haltung von Legehennen gemäß Artikel 6 der Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen, die vor dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes gebaut und in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zum Ablauf von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme weiter betrieben werden, wenn die Bestimmungen des Punktes
Geändert von Wurli (10.01.2017 um 13:24 Uhr)
Mehr aus Wachtelhausen, dem Land der Riesin und Giftzwerge https://manu-s-wachtelei.blogspot.co.at/ und https://hansberg-angora.blogspot.com
https://www.friedrich-muelln.de/home/rufmordkampagne/
Das klingt ja nicht schlecht, der muss ja so RICHTIG ins Schwarze getroffen haben, wenn man derartige Geschütze gegen ihn auffahren ließ.
Wer macht?
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