Zitat Zitat von Schnickchen Beitrag anzeigen
Na sowas. Veterinäramt hat schon geantwortet. Aber sowas von Aufschlussreich!!!

Sehr geehrte Frau Stade,

in Vertretung für meine Kollegin Frau Dr. Lange kann ich Ihnen nur die Auskunft geben, dass die Stallpflicht für Geflügel in ganz Schleswig-Holstein und auch in großen Teilen Deutschland unverändert weiterhin besteht, dies gilt auch für ergänzende Vorschriften zu Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 10.11.2016 zur Aufstallungspflicht und zum Verbot von Geflügelausstellungen sowie weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Pinneberg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jens Meyer

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Ich glaube, da solltest Du nicht mehr nachhaken. Für mich klingt diese Antwort ganz danach, als ob die auch nicht glücklich sind mit dem, was da angeordnet ist. Sonstt würden sie nicht so kurz und knapp nur auf das Land verweisen, ohne auch nur ein Wörtchen persönliche Stellungnahme zu bringen.
Wenn die unsere Ansichten teilen - was können sie denn tun - zumindest nach außen hin?
Entweder gar nichts (Ball flach halten) oder aber sich irgendetwas an Formulierungen aus den Fingern saugen, was nicht gegen ihre "Pflichten" verstösst. Sie können ja schlecht öffentlich sagen, "was meine Chefs da anordnen ist scheiße". Wenn sie das tun, sind sie ihren Job los und finden vermutlich auch nie einen wieder - so, wie es jedem von uns im beruf auch ginge. Sie müssen sich nun mal an geltende Gesetze halten. Was hinter den Kulissen gesprochen wird, diskutiert wird etc. - das wissen wir ja alle nicht. vielleicht äußert sich da schon so mancher Amtsvet viel kritischer, als wir vermuten.
Je mehr wie die, die eigentlich versuchen, das alles so klein zu halten, wie es irgend im Rahmen der Gesetze geht, unter Druck setzen, desto mehr schneiden wir uns ins eigene Fleisch.

Schau Dir unseren Kreis an: hier ist die Verordnung erst Tage nach der Habeck verordnung erlassen worden - als es einfach nicht mehr weiter zu schieben ging. Der Erlass war komplett unspektakulär - einfach nur 3 zeiler mit Verweis auf die Landesverordnung und deutlichem Hinweis: wir müssen das umsetzen,w as angeordnet wurde.

Die ganze Zeit gab es keinerlei Maßnahmen (ander, als bei vielen anderen Kreisen), die die Betroffenen mehr unter Druck setzen, als irgend nötig. Und als das Beobachtungsgebiet aufgehoben wurde, gab es einen FETTEN Hinweis, dass Hunde und Katzen wieder laufen dürfen, aber NUR solnge KEIN weiterer Vogel gefunden und pos getestet wird - sonst ginge alles von vorne los...... Deutlicher geht nicht.....

Insofern: ich würde solche Kreisämter nicht in die Antwort zwingen. Er hat ja klar gesagt, dass er die Verordnung vom land umsetzt - also schreib ans Land und bezieh Dich auf Dein Schreiben an die Kreisveterinärbehörde und frage da, wann denn die Kreisveterinärbehörden vom Land eine dahingehende Lockerung erwarten dürfen, dass si selbst nach gefahrenlage vor Ort entscheiden können