"Tiere in unserer Obhut sind Mitgeschöpfe, die uns anvertraut sind. Sie haben ein Recht auf Betreuung und Pflege. Das Wohlbefinden der Tiere, die wir halten, kann uns nicht gleichgültig sein." - so steht es auf der Webseite umwelt.nrw.de.
Sehr geehrter Herr Professor Dr- Hopp, sehr geehrter Mitangesprochene,
im Sommer2015 unterzeichnete das Land NRW eine Vereinbarung, auf tierquälerische Akte bei Geflügel, hier am Beispiel der routinemäßigen Schnabelkürzung, zu verzichten.
Das Land NRW rühmt sich diesbezüglich einer Vorreiterrolle. Und so frage ich mich, vor allem angesichts des oben zitierten Absatzes, wie es sein kann, dass im Kreis Soest - wider besseres Wissen um die Auslegbarkeit der hier befindlichen (
https://drive.google.com/file/d/0B3y...XWDR3TFFv/view) EG-Verordnung zum Umgang mit AI - eine KEULUNG von ZWEI KLEINSTBESTÄNDEN OHNE BEPROBUNG und Feststellung der HPAI umgesetzt werden konnte.
Meine Frage, wie das Vorgehen rund um diese aus Beobachterperspektive völlig vorauseilende, Keulungsaktion vor der Öffentlichkeit gerechtfertigt wird, geht aus diesem Grunde sowohl an Sie, Herr Dr. Hopp, als auch an die Medien im Umfeld wie auch an das LANUV und Herrn Prof. Lorenzen, der an der Unterzeichnung der Vereinbarung aus dem Jahr 2015 beteiligt war. Dass hier kein Kausalzusammenhang besteht, ist mir wohl bewusst - die Diskrepanz jedoch, dass sich das Land NRW verantwortungsbewusst um das allgemeine Tierwohl bemüht, sollte hierdurch umso eklatanter zu Tage treten.
Mit freundlichem Gruße -
auch im Namen des "Aktionsbündnis VogelFrei" -
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de -
AK
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