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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #4771
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Petra Maria Beitrag anzeigen
    Bayerischer Rundfunk - Gegenwind für Mettenleitner & Co,;

    http://www.br.de/nachrichten/vogelgr...hland-100.html

    LG
    Petra Maria
    Das ist ja endlich mal ein Artikel, der die Theorien gleichberechtigt gegenüberstellt. Und auch nicht x Fehler einbaut. Prima. Ohne Wertung - da darf der Leser mal selber denken. Und bekommt bei aller Kürze genügend Hinweise, um sich mehr Infos zu besorgen.
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #4772
    Avatar von Tanny
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    Habe auf den netten Kommentar von "Manfred" mal gleich geantwortet:

    http://www.br.de/nachrichten/vogelgr...hland-100.html

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  3. #4773
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    Und die BR-Sendung nimmt die Notrufnummer wohl doch mit auf:
    Sehr geehrte Frau Fenske,

    meine Frau schickt Ihnen den dazugehörigen Flyer. 0176-41794962 ist die Nummer


    Mathias Güthe für das

    Aktionsbündnis VogelFrei
    www.rgzv-cimbria.de/h5n8 www.wildvogel-rettung.de


    Am 9. Dezember 2016 um 12:47 schrieb Fenske, Doris <Doris.Fenske@br.de>:

    …habe ich in einer der mails die Notrufnummer übersehen?



    Bitte sonst noch mal druchgeben. Vielen Dank!



    Mit freundlichen Grüßen



    Doris Fenske

    LANDWIRTSCHAFT und UMWELT

    BR Fernsehen

    Floriansmühlstr. 60

    80939 München

    boogle bitte neueste Variante an Gäääänschen

  4. #4774
    Avatar von Galla
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    Ich bin mir sicher, da gehen noch Abzüge weg, aber arm wird ein Großbetrieb wohl nicht mit einer Keulung.....

    TierGesG
    § 16 Höhe der Entschädigung
    (1) Der Entschädigung wird der gemeine Wert des Tieres zu Grunde gelegt. Der gemeine Wert wird ohne Rücksicht auf die Wertminderung, die das Tier infolge der Tierseuche oder einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen oder behördlich angeordneten Maßnahme erlitten hat, ermittelt.
    (2) Die Entschädigung darf folgende Höchstsätze je Tier nicht überschreiten:

    1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere 6 000 Euro,
    2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 4 000 Euro,
    3. Schweine 1 500 Euro,
    4. Gehegewild 1 000 Euro,
    5. Schafe 800 Euro,
    6. Ziegen 800 Euro,
    7. Geflügel 50 Euro.


    Im Falle von Bienen und Hummeln beträgt der Höchstsatz der Entschädigung 200 Euro je Volk und im Falle von Fischen 20 Euro je Kilogramm Lebendgewicht. Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Abhängigkeit von der Steigerung des gemeinen Wertes der Tiere die in den Sätzen 1 und 2 festgesetzten Höchstsätze um bis zu 50 vom Hundert zu erhöhen, um ihr Verhältnis zum gemeinen Wert der Tiere bei der jeweiligen Tierart zu wahren.
    (3) Die Entschädigung nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 mindert sich

    1.
    um 50 vom Hundert für Tiere, die, außer in den Fällen des § 15 Nummer 3 und 4, vor Erstattung der Anzeige nachweislich an der Tierseuche verendet oder wegen der Tierseuche getötet worden sind,
    2.
    um 20 vom Hundert im Falle des § 15 Nummer 6.

    (4) Auf die Entschädigung wird der Wert der nach Maßgabe einer tierseuchenrechtlichen Vorschrift oder behördlichen Anordnung verwertbaren Teile des Tieres angerechnet. Die bei der Verwertung oder Tötung des Tieres unmittelbar entstehenden Kosten zählen nicht zur Entschädigung, sie sind zusätzlich zu erstatten. Bei der Festsetzung der Entschädigung werden Steuern nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für Kosten nach Satz 2.

  5. #4775
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
    Seid Ihr ganz sicher, dass das nicht ein lese/Schreibfehler ist und irgendwas bei 25 cent oder 2,50 Euro pro Huhn ist?

    ich würd sagen, da sollten mal einige bei ihren Tierseuchenkassen anrufen und nachfragen, bevor wir solche Geschichten in die Welt setzen.

    Nee, nee, das sind keine Grimm'sche Märchen, die ich hier zum Besten gebe....

    Landesrechtlich kann sich wohl schon an der Höhe etas ändern, wird sich aber im Rahmen des § 16 TierGesG bewegen. Und das ist kein cent-Betrag.

  6. #4776
    Avatar von elja
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    ich habe gehört, dass Legehybriden (in Bayern) mit max. 6 Euro das STück entschädigt werden. Rassehühner max. 50 Euro pro Tier (mit Begründung)
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
    ... Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm:
    „Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!“ ...

  7. #4777
    Avatar von Galla
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    6 Euro dürften als Verkehrswert einer Legehenne doch hinkommen.

  8. #4778
    Gast
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    Darf ich darauf hinweisen, dass es sich um Höchstsätze handelt und nicht um festbeträge. Ich werde dann aus Brandenburg berichten

  9. #4779
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Pro Federvieh Beitrag anzeigen
    Darf ich darauf hinweisen, dass es sich um Höchstsätze handelt und nicht um festbeträge. Ich werde dann aus Brandenburg berichten
    Klar, Verkehrswert bis max. 25€, siehe §§


    Ob ein Großbetrieb jetzt null auf null bei einer Keulung rechnet oder doch noch ein paar Euro verdient? Keine Ahnung.

    Diese Frage wird vermutlich auch keiner beantworten (wollen).
    Geändert von Galla (09.12.2016 um 13:35 Uhr)

  10. #4780
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    und für eine pazifische Ringelgans werden auch nur 50,00 Euro fließen.

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