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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Stefanie
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    @Tanny und
    @Warnehof

    Sehr, sehr gut recherchiert und geschlussfolgert ............... Tanny, der Frage muss man unbedingt nachgehen, das wäre ja noch ein weiterer Treffer, wenn es dort, wo man nichts sucht (und findet), keine Entschädigungen gäbe ...........

    Dort bliebe man nämlich auf dem Verlust sitzen, wenn die Tiere gekeult werden - da lohnt es sich dann vielleicht doch eher, die Tiere leben zu lassen für den normalen Weihnachtsverkauf?

    Bei uns scheint es ja beinahe sicherer zu sein, sich für alle gekeulten Tiere entschädigen zu lassen, als womöglich nur die Hälfte regulär zu verkaufen? (Ich muss dazu sagen, dass ich die Entschädigungs-Summen für Wirtschaftsbetriebe nicht kenne und nicht weiß, ob die an die Verkaufspreise herankommen). Ich will da ja nichts unterstellen . Aber der Verdacht drängt sich irgendwie auf - auch, weil die Keulungen praktischerweise immer vor Weihnachten erfolgen .......... Zudem kann die Geflügelindustrie auch gerade in dieser Zeit am besten und lautesten über die enormen Verluste durch die Vogelgrippe jammern (versteht jeder Otto Normalverbraucher - diese Verluste im Weihnachtsgeschäft!! Von den Entschädigungen sprechen die Erzeuger ja nicht) - und im gleichen Atemzug die Abschaffung der geschäftsschädigenden Freilandhaltung der dreisten Selbstversorger fordern.................

    Mir passt das alles viel zu gut - da lasse ich mich gern einen Verschwörungstheoretiker schimpfen - ich habe nämlich den Eindruck, so "theoretisch" ist das alles gar nicht.............
    Herzlichst, Stefanie
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    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #2
    Avatar von Galla
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    Für Hühner gibt es 25 Euro pro Stück Entschädigung,

    §16 Abs.2 Nr.7 und Abs.2 Nr.1 TierGesG.

    Verwertbare Teile des Tieres werden auf die Höhe der Entschädingung angerechnet.

  3. #3
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Für Hühner gibt es 25 Euro pro Stück Entschädigung,

    §16 Abs.2 Nr.7 und Abs.2 Nr.1 TierGesG.

    Verwertbare Teile des Tieres werden auf die Höhe der Entschädingung angerechnet.

    Ist nicht wahr? Na, dann soll mir einer erzählen, dass das sich nicht viel mehr lohnt als der Verkauf/Eierverkauf! Das sind doch keine Bio-Hühner, das Hybrid-Legehennen - die könnten die nie und nimmermals zu so einem Fleisch-Preis verkaufen.
    Und selbst wenn man nur die entgangenen Eier zugrunde legt - da müssten die auch eine ganze Weile Eier legen, bis sie das reingeholt haben .......... Größe L, Großhandelspreis 15 Cent/Ei. 166 Legetage (was ja nicht unbedingt jeden Tag ist) ........... das ist fast ein halbes Jahr, was da an Eiergeld entschädigt wird ................

    Wie sieht es denn mit Gänsen und Puten aus, wie hoch ist da die Entschädigung?
    Herzlichst, Stefanie
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  4. #4
    Avatar von Mara1
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Für Hühner gibt es 25 Euro pro Stück Entschädigung,

    §16 Abs.2 Nr.7 und Abs.2 Nr.1 TierGesG.

    Verwertbare Teile des Tieres werden auf die Höhe der Entschädingung angerechnet.
    25 Euro pro Huhn? Sicher? Das ist doch ein vielfaches des Verkaufspreises.
    Ich stelle mir gerade vor, ein Legehennenbetrieb, Legehennen kurz vor Weihnachten ist oft auch ein Zeitpunkt für die Ausstallung, wo es für die Hennen dann nichts gibt oder höchstens Cent-Beträge.... Ich will nicht zu böse sein, aber das ginge schon ein bißchen in Richtung Lottogewinn, wenn man dann 25 Euro pro Huhn kriegt, oder? 10.000 "wertlose" Legehennen x 25 = 250.000 Euronen?
    Stimmt nachdenklich, wenn dem tatsächlich so ist.

  5. #5
    Avatar von piep600
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    youtube??..warum wir sind da noch nicht präsent

  6. #6
    Avatar von Tanny
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    Habe auf den netten Kommentar von "Manfred" mal gleich geantwortet:

    http://www.br.de/nachrichten/vogelgr...hland-100.html

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  7. #7
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    Und die BR-Sendung nimmt die Notrufnummer wohl doch mit auf:
    Sehr geehrte Frau Fenske,

    meine Frau schickt Ihnen den dazugehörigen Flyer. 0176-41794962 ist die Nummer


    Mathias Güthe für das

    Aktionsbündnis VogelFrei
    www.rgzv-cimbria.de/h5n8 www.wildvogel-rettung.de


    Am 9. Dezember 2016 um 12:47 schrieb Fenske, Doris <Doris.Fenske@br.de>:

    …habe ich in einer der mails die Notrufnummer übersehen?



    Bitte sonst noch mal druchgeben. Vielen Dank!



    Mit freundlichen Grüßen



    Doris Fenske

    LANDWIRTSCHAFT und UMWELT

    BR Fernsehen

    Floriansmühlstr. 60

    80939 München

    boogle bitte neueste Variante an Gäääänschen

  8. #8
    Avatar von Galla
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    Ich bin mir sicher, da gehen noch Abzüge weg, aber arm wird ein Großbetrieb wohl nicht mit einer Keulung.....

    TierGesG
    § 16 Höhe der Entschädigung
    (1) Der Entschädigung wird der gemeine Wert des Tieres zu Grunde gelegt. Der gemeine Wert wird ohne Rücksicht auf die Wertminderung, die das Tier infolge der Tierseuche oder einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen oder behördlich angeordneten Maßnahme erlitten hat, ermittelt.
    (2) Die Entschädigung darf folgende Höchstsätze je Tier nicht überschreiten:

    1. Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere 6 000 Euro,
    2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 4 000 Euro,
    3. Schweine 1 500 Euro,
    4. Gehegewild 1 000 Euro,
    5. Schafe 800 Euro,
    6. Ziegen 800 Euro,
    7. Geflügel 50 Euro.


    Im Falle von Bienen und Hummeln beträgt der Höchstsatz der Entschädigung 200 Euro je Volk und im Falle von Fischen 20 Euro je Kilogramm Lebendgewicht. Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in Abhängigkeit von der Steigerung des gemeinen Wertes der Tiere die in den Sätzen 1 und 2 festgesetzten Höchstsätze um bis zu 50 vom Hundert zu erhöhen, um ihr Verhältnis zum gemeinen Wert der Tiere bei der jeweiligen Tierart zu wahren.
    (3) Die Entschädigung nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 mindert sich

    1.
    um 50 vom Hundert für Tiere, die, außer in den Fällen des § 15 Nummer 3 und 4, vor Erstattung der Anzeige nachweislich an der Tierseuche verendet oder wegen der Tierseuche getötet worden sind,
    2.
    um 20 vom Hundert im Falle des § 15 Nummer 6.

    (4) Auf die Entschädigung wird der Wert der nach Maßgabe einer tierseuchenrechtlichen Vorschrift oder behördlichen Anordnung verwertbaren Teile des Tieres angerechnet. Die bei der Verwertung oder Tötung des Tieres unmittelbar entstehenden Kosten zählen nicht zur Entschädigung, sie sind zusätzlich zu erstatten. Bei der Festsetzung der Entschädigung werden Steuern nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht für Kosten nach Satz 2.

  9. #9
    Modeberater Avatar von fradyc
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    Mit Russia Today könnte man einen internationalen Beitrag in unserer Sache in Aussicht haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die aufspringen (Vogelgrippe soll ja auch durch Vogelzug aus Russland gekommen sein). Allerdings wäre dann ein politischer Beigeschmack
    in der Suppe.
    „Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
    (Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)

  10. #10

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    Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
    Mit Russia Today könnte man einen internationalen Beitrag in unserer Sache in Aussicht haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die aufspringen (Vogelgrippe soll ja auch durch Vogelzug aus Russland gekommen sein). Allerdings wäre dann ein politischer Beigeschmack
    in der Suppe.
    Da brauchen wir keine Einmischung von außen. Damit werden wir doch wohl noch alleine fertig.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

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