Zitat Zitat von fradyc Beitrag anzeigen
Wenn kein öffentliches Interesse bestünde, wären die Nachrichten nicht mit der Vogelgrippe durchseucht. Stimmts oder hab ich recht?
Öffentliches Interesse ist -juristisch gesehen- jetzt nicht gleichbedeutend mit " das ist aber interessant; es kommt in den Nachrichten".

Interesse liegt vor, wenn in diesem Fall die Allgemeinheit betroffen ist und das muss unbedingt gesetzlich geregelt/bewertet werden. Oder wenn die Rechtsordnung verteidigt/bestärkt werden muss.

Hier ist ja alles geregelt (Geflügelpest-Verordnung) und es betrifft nicht jeden.
Zudem passierte -juristisch gesehen- auch nichts Unrechtes.