Öffentliches Interesse ist -juristisch gesehen- jetzt nicht gleichbedeutend mit " das ist aber interessant; es kommt in den Nachrichten".
Interesse liegt vor, wenn in diesem Fall die Allgemeinheit betroffen ist und das muss unbedingt gesetzlich geregelt/bewertet werden. Oder wenn die Rechtsordnung verteidigt/bestärkt werden muss.
Hier ist ja alles geregelt (Geflügelpest-Verordnung) und es betrifft nicht jeden.
Zudem passierte -juristisch gesehen- auch nichts Unrechtes.
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