Zitat Zitat von Olle Ziege Beitrag anzeigen
Abgesehen davon, dass denen die Verordnungen herzlich egal sind - zeig mir doch bitte mal die Verordnung, die den Abschuss von Katzen erlaubt. Ich habe bisher keine gefunden. (Auch wenn ich mich wiederhole: Huffington Post ist keine belastbare Quelle.)
Freilaufende Hunde und Katzen in einem Sperrbezirk stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 30.000€ geahndet werden kann.

§64 Nr.32 Geflügelpest-Verordnung.

Abgeschossen wird niemand.