![]() |
Es gibt ein zweites Institut. Das gemeinschaftliche Referenzlabor in Weybridge, GB. Nur die sehen die Sache wohl genauso, da alles nach EU Recht läuft. Die einzelnen Institute der Länder und der EU haben auch eine Kommunikationsplattform, die der gemeine Bürger allerdings nicht einsehen kann.
Schau Dir mal auf Wikipedia den Artikel über Herrn Prof.Dr.Dr.H.c. an. Insbesondere den Part über seine Mitgliedschaften in Gremien und seine Auszeichnungen. Er steht mit seiner Meinung nuneinmal nicht alleine und er sitzt im Turm der "etablierten" Wissenschaft.
Geändert von Warnehof (04.12.2016 um 18:29 Uhr)
Herzliche Grüße vom Warnehof
AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing
Also, soweit ich das jetzt verstanden habe - das ist aber unter Vorbehalt bitte - werden bei den Schnelltests ELISA s verwendet. Dann testet das jeweilige Landeslabor nach (mit welchen Tests wird nicht angegeben) und wenn H5 dort bestätigt wird, geht es zum FLI wo mittels PCR bestätigt wird. Wenn der positiv ist, wandert der Vogel in die FLI Statistik. Wenn er auch positiv H5N8 bestätigt wird, wandert er zusätzlich in die OIE Statistik.
Ergo kann man indirekt feststellen, Vögel/Bestände, die in der OIE auftauchen, hatten wenigstens einen positiven H5N8 Befund (PCR). Vögel/Bestände, die nur beim DLI auftauchen und nicht beim OIE hatten mind. einen PCR positiven H5 oder H7 Befund, der aber nicht H5N8 war.
Verstanden![]()
Zu den Zahlen: ich habe die aktuellen Zahlen gerade am 1.12. wieder aus beiden Listen zusammengesammelt und abgeglichen - da sind auch die Links zum TSIS und OIE
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...-daten-fakten/
Nachtrag: hier gibt es die amtliche Methodensammlung - die sagt aber nur, was gemacht werden kann / darf - nicht, was gemacht wird .
Ach ja, und ob die Keulanordnung nach dem ELISA kommt oder nach dem Landeslabortest oder erst nach dem FLI ist bei NPAI wohl Ermessenssache des Kreises habe ich den Eindruck - bei H5N8 Verdacht wird ja auch schon mal direkt nach dem Landeslabor gekeult........und ich glaube, nach dem ELISA ist auch zulässig.
Geändert von Tanny (04.12.2016 um 18:44 Uhr)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Zudem haben wir jetzt auf den Infoseiten eine neue Seite:
die offiziellen Begründungen für die Maßnahmen und dazu immer, was nicht schlüssig daran ist.
Die Seite ist noch nicht vollständig - da fehlen noch so Sachen wie Anleinpflicht / Verschleppung Aufstallpflicht Tauben nicht? Verschleppung? etc. kommt stückweise nach
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...ie-massnahmen/
@dani, @altsteirer und Co zu Euren Spekulationen mit dem H5 Erreger im Wassergeflügel ist auf dieser Seite eine super tolle, klare Aussage von Mettenleiter
Diese Sachen sind gut geeignet, auf Presseberichte mit Leserbriefen zu reagieren - nutzt das bitte!!!
Geändert von Tanny (04.12.2016 um 18:33 Uhr)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Ich zitiere mich mal selbst:
Man könnte nun auch genauso sinnfrei argumentieren, dass die Vogelgrippe bei den Wildvögeln für nur 450 Todesfälle verantwortlich ist, in den Massenhaltungen aber mind. 250000 Tiere (gerateneZahl!) zu Tode gekommen sind. (Zwar durch Keulung, aber die sagen ja auch immer nur höchstens die halbe Wahrheit.)Ebenso geschickt war die Gegenüberstellung von 450 toten Wildvögeln gegen nur 2 infizierte Industriebestände. Als ob diese aus nur jeweils 3 Tieren bestünden.
„Vögel, die am Morgen singen, holt mittags die Katz.“
(Der frühe Vogel fängt den frühen Wurm, der Späte fängt den Fetten!)
https://www.welt.de/regionales/hambu...friesland.html
1. Nicht in Aventoft sondern beim Sperrwerk in Rosenkranz
2. Komisch ... wieder ein Großbetrieb (Mästerei) in der Nähe (andere Seite der Grenze)
Beste Grüße in die Runde, Jorg
"Eier, wir brauchen Eier!" (Oliver Kahn)
Ok, habe auf Tannys Seite
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...ie-massnahmen/
gelesen, dass der Chef des FLI sagt, LPAI hat so gut wie jeder Gänsebestand. Hmm, dann müssten doch die Hühner, die mit Gänsen zusammen gehalten werden, ständig krank werden? Ist das denn so? Ich lese hier im Forum nicht, dass es da Auffälligkeiten gibt. In meinem Bekanntenkreis habe ich dies auch noch nicht gehört....
Das habe ich gerade auf der Seite der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin zum Thema Monitoring gefunden. Erscheinungsdatum Februar 2016.
Interessant finde ich insbesondere den letzten Absatz.
https://www.fuer-niedersachsen-in-be...st-monitoring/Auch von Jägern erlegte Vögel im Blick
Jemanden erschießen, um festzustellen, ob er krank ist: Ganz so verrückt ist Vater Staat denn doch nicht, auch wenn einige Naturschutzverbände dies argwöhnten. Anlass zu solch abwegigen Vermutungen gab aber eine – vielleicht nicht ganz glückliche – Formulierung im Entwurf der Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung, mit der sich der Bundesrat jetzt beschäftigte.
„Geflügelpest“ heißt seit Jahrhunderten bei Bauern und Veterinären, was die Wissenschaft als „Aviäre Influenza“ bezeichnet. Die Medien, in Unkenntnis der deutschen Sprache, kreierten daraus die „Vogelgrippe“. Harmlose (LPAI, low pathogen avian influenza) Virenstämme können in Wildvögeln, vor allem Wasservögeln, vorkommen und von diesen übertragen werden, ohne dass diese selber krank werden. Scheinbar harmlose Virenstämme sind trotzdem riskant, weil sie leicht zu gefährlichen Stämmen mutieren können und dann hochansteckend, krankmachend und tödlich ganze Geflügelbestände vernichten. Die Vorsicht gebietet deshalb, auch die Verbreitung der scheinbar harmlosen Virenstämme zu überwachen. Das erfolgt seit einigen Jahren systematisch, indem tot aufgefundene Wildvögel eingesammelt und auf Viren untersucht werden.
Die neue Verordnung zum Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring geht hier einen Schritt weiter: nicht nur tot aufgefundene Vögel sollen untersucht werden, sondern auch die von Jägern erlegten. Die Bundesregierung hat inzwischen aber klargestellt, dass damit nur dasjenige jagdbare Federwild gemeint ist, das im Einklang mit dem geltenden Jagdrecht und im Rahmen der Jagd sowieso erlegt wird. Es werden also keine Vögel, oder gar geschützte Arten, nur deshalb vom Himmel geschossen, um sie zu untersuchen.
Die wohlmeinenden Kollegen aus anderen Bundesländern wollten trotzdem nicht unkommentiert lassen, dass die Verordnung die Verantwortung für die Verbreitung gefährlicher Krankheiten einseitig den Wildvögeln auflastet. Sie fühlten sich bemüßigt, mittels Entschließungstext klarzustellen, dass auch andere Übertragungswege und Eintragsmittel (=Vektoren) überwacht werden sollten. Also auch Geräte, Fahrzeuge, Mist, an denen Viren kleben könnten, und natürlich auch die Tiere und das Fleisch, das von Ort zu Ort transportiert wird. Das ist nicht falsch, besonders wenn es um Schweinepest und MKS ginge. Es kann aber letztlich nicht erklären, wie die letzten sehr vereinzelt und isoliert entlang der Vogelzuglinien aus heiterem Himmel aufgetretenen Geflügelpestfälle angesteckt wurden.
Geändert von Warnehof (04.12.2016 um 19:01 Uhr)
Herzliche Grüße vom Warnehof
AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing
"Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
(1) Ist Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel amtlich festgestellt, legt die zuständige Behörde um den den Seuchenbestand umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet fest. § 21 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen beträgt mindestens zehn Kilometer. ..." sic.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/g...schv/__27.html
Sind Sperrgebiete und Keulungen um Wildtierfunde somit nicht rechtswidrig?
Beste Grüße in die Runde, Jorg
"Eier, wir brauchen Eier!" (Oliver Kahn)
Lesezeichen