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Thema: Wieder Vogelgrippe??

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von Stefanie
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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Vorlegen müssen die nichts; die Rechtsgrundlage ist folgende:

    § 24 Abs.4-7 TierGesG

    ......................

    Dieser Paragraph ist sozusagen die Parallelvorschrift zu § 31 PolG, der es der Polizei erlaubt, auch ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung zu betreten.
    Danke, Galla .............. das ist ja heftig.

    Aber doch eine Nachfrage: Ist denn hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Das Virus gefährdet keine Menschen. Gefährdet sind hier (nach Behördenmeinung) Wirtschaftsgeflügelbestände. Gehören Wirtschaftsinteressen zur "öffentlichen Sicherheit"??
    Geändert von Stefanie (04.12.2016 um 13:06 Uhr)
    Herzlichst, Stefanie
    1,11: Barne-Bärte, Welsumer, Welsumer-Mix, Araucana-Mix, Bielefelder, Maran+, Vorwerk, Araucana, Z-Welsumer
    Es gibt kein Verbot für alte Weiber, auf Bäume zu klettern. Astrid Lindgren

  2. #2
    Avatar von Orpington/Maran
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    Naja, bei Massenkeulungen sind oft 95% der Tiere gesund ..
    Endlich wieder Hühner

  3. #3
    Avatar von Vamperl
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    Zitat Zitat von Orpington/Maran Beitrag anzeigen
    Naja, bei Massenkeulungen sind oft 95% der Tiere gesund ..
    UNd genau DAS Ist der Grund unserer Empörung, auf den wir uns, statt uns argumentativ auf vielen Ebenen zu verzetteln, KONZENTRIEREN müssen. Auch wenn uns Gegenwind entgegen schlägt (Verschwörungstheorien etc.): HIERFÜRgibt es keinen guten Grund - und wenn wir uns DARAUF reduzieren, haben wir CHancen, Mitläufer von der Existenz des Irrsinns zu überzeugen. Sorry, dass ich da jetzt so reingrätsche, aber ich komme gerade auch nciht mehr mit Lesen nach. Und denke mir: wir sollten versuchen, sachlich, rational und pragmatisch zu bleiben. Mit zu viel geäußerter Emotion (bitte nicht falsch verstehen, ich leide mit, aber ich ich schlucks runter gerade - um der Sache willen) rutschen wir leicht in die Ecke der "hypersensiblen Tierschützer, die sonst nix zu tun haben". Das wäre fatal!

  4. #4
    Avatar von ***altsteirer***
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    Zitat Zitat von Vamperl Beitrag anzeigen
    Mit zu viel geäußerter Emotion (bitte nicht falsch verstehen, ich leide mit, aber ich ich schlucks runter gerade - um der Sache willen) rutschen wir leicht in die Ecke der "hypersensiblen Tierschützer, die sonst nix zu tun haben". Das wäre fatal!
    Da bin ich voll bei Dir! Ich hatte heute beim Lesen der Schilderungen dessen was sich da in Oberkrämer abgespielt haben muss ganz gewaltige Trauer und Wut im Bauch, aber das darf unseren möglichst sachlichen Auftritt nicht beeinflussen.
    4.29.31 Altsteirer

    "Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand." Charles Darwin

  5. #5
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Stefanie Beitrag anzeigen

    Aber doch eine Nachfrage: Ist denn hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet? Das Virus gefährdet keine Menschen. Gefährdet sind hier (nach Behördenmeinung) Wirtschaftsgeflügelbestände. Gehören Wirtschaftsinteressen zur "öffentlichen Sicherheit"??

    Wirtschaftsinteressen gehören nicht direkt zur Sicherheit und Ordnung, aber indirekt kann und wird argumentiert, dass die wirtschaftliche Integrität durch die Geflügelpest bedroht wird und damit auch Interessen und Rechte einzelner Bürger, die auf das Funktionieren der Wirtschaft vertrauen dürfen.

    Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit nach der Risikoeinschätzung des FLI-Instituts, dass der Virus mutiert und auch Menschen gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit begründet damit eine Gefahr für die Individualrechte "Leben" und "Gesundheit". Und damit wiederum ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

    Und dann heißt's....


    An sich möchte ich die Gesetzeslage nicht angreifen oder verteufeln. Sollte ein Virus tatsächlich Menschen gefährden, so ist eine Eindämmung durch Tötung ein Mittel.

    Angreifen kann man aber die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (Tausende von Tieren im Umkreis) und die Befundpraxis.
    Geändert von Galla (04.12.2016 um 13:30 Uhr)

  6. #6

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    Die Vogelgrippe hat Nordfriesland erreicht:

    https://www.welt.de/regionales/hambu...friesland.html

    LG
    Petra Maria

  7. #7

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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Wirtschaftsinteressen gehören nicht direkt zur Sicherheit und Ordnung, aber indirekt kann und wird argumentiert, dass die wirtschaftliche Integrität durch die Geflügelpest bedroht wird und damit auch Interessen und Rechte einzelner Bürger, die auf das Funktionieren der Wirtschaft vertrauen dürfen.

    Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit nach der Risikoeinschätzung des FLI-Instituts, dass der Virus mutiert und auch Menschen gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit begründet damit eine Gefahr für die Individualrechte "Leben" und "Gesundheit". Und damit wiederum ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

    Und dann heißt's....

    Aber es gilt auch der Grundsatz, wonach die Wahl der Mittel angemessen sein muss. Mir persönlich wärs lieber, man stellt mein komplettes Anwesen für eine gewisse Zeit unter Quarantäne, als dass man auf Verdacht oder wegen eines niedrigpathogenen Erregers, der vielleicht, eventuell, möglicherweise mutieren könnte....meine Tiere tötet.

    Heimarbeitsplatz, Urlaub, Lieferservice bis zum Gehsteig vor die Haustüre....Jo. Krieg ich hin.

    LG
    Petra Maria

  8. #8
    Avatar von Galla
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    Zitat Zitat von Petra Maria Beitrag anzeigen
    Aber es gilt auch der Grundsatz, wonach die Wahl der Mittel angemessen sein muss.
    Genau das ist der springende Punkt. Ich denke da wird auch der Anwalt ansetzen; woanders sehe ich keine Widerspruchsbegründung.

  9. #9

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    Zitat Zitat von Galla Beitrag anzeigen
    Genau das ist der springende Punkt. Ich denke da wird auch der Anwalt ansetzen; woanders sehe ich keine Widerspruchsbegründung.
    Die Gegenseite wird argumentieren, dass es sich bei den Keulungen um Maßnahmen nach Stand der Technik/Wissenschaft handelt. Damit kann man gerade im Umweltrecht viel begründen. Wobei es hier nicht nur um deutsches Recht geht. Es handelt sich ebenso um europäisches Recht und wenn ich das richtig sehe sehen die UN-Gremien es ebenso. Das Deutschland hier, wie bei so vielem eine unrühmliche Spitzenposition einnimmt, wenn es um kommerzielle Interssen kontra Umwelt geht, macht die Sache natürlich nicht besser.
    Herzliche Grüße vom Warnehof
    AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
    AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing

  10. #10
    Avatar von Galla
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    Die Keulung wird als geeignetes und erforderliches Mittel angesehen, um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen.

    Geeignet ist diese Maßnahme (wohl) sicher; nur ist es auch das mildeste Mittel?
    Gibt es nicht noch eine Maßnahme, die den gleichen Zweck erfüllt ohne so massiv in Rechte der Bürger einzugreifen?

    Da geht es um dt. Recht (Verwaltungsrecht / Verfassungsrecht). Es wird hier auch nicht ein Streit "Umwelt contra Kommerz" geführt, da Seuchen zwar ein Naturereignis sind, aber kein schützenswertes.

    Vielmehr wird durch Tierseuchen die Gesundheit von Menschen gefährdet und auch das Interesse der Menschen an einer funktionierenden Rechtsordnung, die wiederum auch eine funktionierende Marktwirtschaft beinhaltet.
    So wird wohl die Gegenseite argumentieren.

    Und wie gesagt, wenn solche gefährlichen Seuchen vorliegen, haben drastische Maßnahme ihre Berechtigung.

    Keine Berechtigung liegt wohl vor, wenn es sich nicht um eine gefährdende Seuche handelt oder die Maßnahmen so grobschlächtig und ohne Vernunft angewandt werden.

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