Wiesenhof und Konsorte würde man schon unterstützen, denn die schaffen ja Arbeitsplätze
Wie Ihr seht ist in D alles per § festgelegt.
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Wiesenhof und Konsorte würde man schon unterstützen, denn die schaffen ja Arbeitsplätze
Wie Ihr seht ist in D alles per § festgelegt.
schon klar...
was sollen sie denn damit machen, wenn die Tiere nicht krank werden??
"Wenn wir nur richtig suchen, finden wir schon was".
Ist doch bei uns Menschen auch nicht anders.../OT
der gilt doch für ALLE, oder?
Das wäre ja dann richtig blöd, wenn rauskäme, dass die Seuche aus den Ställen der Massenhaltung kommt. Da muss man schon alle Register ziehen, um DAS zu verhindern.
Wo kämen wir denn hin, wenn diese Megaställe verboten werden müssten, weil die das nicht in den Griff bekommen?
Nur gut, dass die "Wildvögel" sich nicht wehren können und wir mächtige Leute kennen, die uns immer die richtigen Worte nachplappern...
Ich hoffe, Ihr versteht, dass ich das ironisch meine - wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen.
Habe gerade mal den Link beim Laves zur OIE angeschaut und siehe da alle Zahlen die das Herz begehrt. Dort werden vom Bundeslandwirtschaftsministerium alle Fälle gemeldet. Inklusive Aufschlüsselung, welche Tierarten und wieviel bereits tot war, bzw. was getötet wurde. Warum finde ich diese Zahlen so aufgeschlüsselt nicht in Deutschland?
http://www.oie.int/wahis_2/public/wa...Countryreports
@Tanny
Es gab einen zweiten Halter in Sundhagen mit 74 Tieren
Herzliche Grüße vom Warnehof
AI Karte 2024/25 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1Il5iR3se6BA4SH2jHzxFC9lqBCvMcco&usp=shar ing
AI Karte 2023/24 https://www.google.com/maps/d/edit?mid=1B0AKmliEL-YJeoCjS7CeA06rCTReI9w&usp=sharing
...DAS finde ich ja jetzt mal höchst interessant.
Aus § 3 :
Zitat: .....Die konkrete rechtliche Regelung findet sich im § 3 des Tiergesundheitsgesetzes, der die allgemeinen Pflichten eines Tierhalters enthält.
Danach muss, wer Vieh hält (dieses schließt Geflügel ein), dafür Sorge tragen, dass
Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt, noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Weiterhin hat der Tierhalter Vorbereitungen für die Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm bei Ausbruch einer Tierseuche durchzuführen sind.
In diesem Fall dient die Aufstallung des Geflügels in Folge von Geflügelpestausbrüchen dem Schutz vor der Einschleppung des Geflügelpesterregers.......
Zitat Ende
Das hieße also im Umkehrschluss, sollte morgen endgültig bewiesen werden, dass Tageslicht (UV) das beste Mittel ist, das Virus schnell unschädlich zu machen, während es im Stall ungleich länger (sogar bis 100 Tage) übersteht, dann würden die Stallhalter zur Auflage bekommen, auf eigene Kosten für die Dauer der Seuche ihre Tiere auszustallen
DAS wäre allerdings mal sehr spannend![]()
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Tja, wenn dann rauskommt, wer die wirklichen Verursacher der Seuche ist, dürfen wir die Rechnungen ausstellen?Im Umkehrschluss können Tierhalter auch in Regress genommen werden, wenn durch Nichteinhaltung der Maßnahmen Seuchen verschleppt, Seuchenausbrüche verursacht werden und dadurch andere Bestände Maßregelungen erfahren müssen.
Nach dem Tierseuchenrecht erhalten Tierhalter nur Entschädigungen für Tierverluste. Für Folgeschäden oder Kosten, die beispielsweise durch eine Aufstallungsanordnung entstehen, kommen die Tierseuchenkasse und das Land nicht auf.
Viele Grüße Schnickchen!
0,2 Araucana; 0,4 Marans; 0,8 Mixe; 1,0 Blumenhühner; 0,2 Orpi; 0,3 gelbe Ramelsoher; 0,1 Sussex - Wo ein Wille ist, ist ein Huhn!
Nur zur Zwischeninfo: Antje sendet die Mail ab ca. 22 Uhr an alle Nutzer. DANKE; BIG BOSS![]()
Ich denke nach...
die Medien schreiben ja mit geringem Rechercheaufwand. Vieles von dem, was sie so schreiben, ist wiedergekäuter Mist.
Im Grunde müsste man sie nur auf das Hüfo lenken.
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