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Thema: Wieder Vogelgrippe??

  1. #2001
    Avatar von wolff56
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    Nochmal zum Thema mögliche Infektionswege

    Allgemein wird ja mit der These argumentiert, dass die Zugvögel die Vogelgrippe einschleppen.

    Festgemacht wird die These auch daran, dass dort wo sich große Zahlen an Zugvögeln aufhalten (z.B. im Norden an der Küste oder rund um den Bodensee) die ersten und meisten Krankheitsfälle aufgetreten sind.

    Das klingt nur scheinbar logisch.

    Bewiesen ist durch diese Umstände durchaus, dass in Bereichen mit hoher Konzentration an Vögeln (z.B. im Norden an der Küste oder rund um den Bodensee) Infektionen wahrscheinlicher sind.

    Daraus zu schließen, die Zugvögel hätten die Erreger eingeschleppt, ist eine oberflächliche Argumentation, die vor allem wesentlich wahrscheinlichere Infektionswege völlig unbeachtet lässt.

    Vielleicht sollten Entscheidungsträger ausnahmsweise mal ihren Verstand benutzen.

    Die Politik und die Medien nehmen sich heraus, uns allen vorzugaukeln dass sich Zugvögel mit einem ganz gefährlichen, tödlichen Virus infiziert haben. Diese todkranken Vögel fliegen dann wochenlang.

    Sie fliegen Tausende von Kilometern, infizieren dann auf ihrer Zugstrecke Hühner, Gänse und sonstiges Federvieh, mit dem sie keinen Kontakt hatten, die innerhalb kürzester Zeit erkranken und verenden. Aber die Zugvögel erkranken nicht und verenden nicht, sondern fliegen weiter, wochenlang, Tausende von Kilometern.

    Dieser unlogische Unsinn ist Grundlage für die derzeitige Politik und den Vollzug.

    Viel wahrscheinlicher ist doch, dass die Zugvögel auf ihrem Zug durchaus auf lokale Infektionsherde treffen können, sich ggf. einige infizieren und dann auch vor Ort genauso schnell verenden wie die lokalen Standvögel.

    Welche Rolle die Entsorgung von Abfallstoffen aus der Massentierhaltung bei der Entstehung und Verbreitung der sog. Geflügelpest spielt und wie wahrscheinlich eine Infektion der Zugvögel durch Abfallstoffe aus der Massentierhaltung ist wird einfach ignoriert.

    Der uninformierte Bürger wird natürlich argumentieren, dass sich die Zugvögel nicht in den Massenhaltungen anstecken können, weil die Tiere in der Massentierhaltung hermetisch gegen die Umwelt abgeschirmt sind.

    Richtig ist, dass die extrem großen Geflügelbestände in der industriellen Massentierhaltung sehr intensiv gegen Einflüsse von Außen geschützt werden (natürlich auch gegen ansteckende Krankheiten).

    Daraus wird für die Öffentlichkeit völlig irreführend abgeleitet, diese Geflügelbestände hätten auf die Umgebung keinen Einfluss und könnten deshalb nicht Verursacher sondern nur Opfer von Krankheiten sein.

    So wird an der Realität vorbei argumentiert und die Öffentlichkeit „für dumm verkauft“.

    Tatsache ist:


    1. Unsere Gesetzgebung sieht Geflügelkot als nährstoffreichen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.

    2. Hühnermist wird aus der heimischen Massentierhaltung nahezu flächendeckend in Deutschland als Dünger verwendet und aus dem Ausland in großem Umfang vor allem aus den Niederlanden nach Deutschland importiert und ebenfalls als Dünger genutzt.

    siehe hierzu beispielhaft:

    http://www.dlr.rlp.de/internet/globa...%2004-2014.pdf

    3. Unsere Gesetzgebung lässt sogar zu, dass derartiger Geflügelkot aus der Massentierhaltung bis zu 6 Monaten auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden darf.

    siehe hierzu beispielhaft:

    http://www.niedersachsen.de/download..._1237-1267.pdf

    Wer an dieser Stelle meint das wäre doch von den Folgen her alles harmlos, der mag sich den Filmbericht „Hühnermist als Dünger -- Gefährliche Keime auf dem Acker" WDR Markt vom 07.05.2012“ unter folgendem Link ansehen.

    https://www.youtube.com/watch?v=GjfTa8z8_9c&t=2s

    Wer sich noch diesem Filmbericht noch immer einredet Geflügelkot aus der Massentierhaltung wäre harmlos und als nährstoffreichen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft zu betrachten, der ist aus meiner Sicht reichlich naiv. … was auf unsere zuständigen Politiker ja offensichtlich zutrifft, wenn sie so offensichtliche Zusammenhänge ignorieren.

    Bei diesem gesetzlich geregelten Infektionsweg (so sollte man die Realität bezeichnen) sollte doch wohl jedem Laien einleuchten, dass sich die Zugvögel auf ihrer Wanderung wohl viel ehr an diesem Geflügelkot oder an Standvögeln infiziert haben die ausreichend vorher Kontakt zu Hinterlassenschaften aus der Massentierhaltung hatten.

    Nein! Es ist auf Grund der realen Zustände viel wahrscheinlicher, dass die Zugvögel über die deutschlandweit frei in der Landschaft verteilten Hinterlassenschaften der Massentierhaltung infiziert wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Opfer und Täter hier bewusst oder unbewusst vertauscht werden ist extrem hoch!

    Gruß an alle die diese Zustände stören
    Bernd

    www.zwerg-huehner.de
    Geändert von wolff56 (21.11.2016 um 16:08 Uhr)
    "Wissenschaftler bemühen sich oft, das Unmögliche möglich zu machen. Politiker bemühen sich dagegen oft, das Mögliche unmöglich zu machen."

  2. #2002
    Avatar von Tanny
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    @Putin 15 super Beitrag - darf ich den auf meine Seite nehmen?

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
    www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de

  3. #2003
    Avatar von Tanny
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    @all - kann mir jemand sagen, welche Beitragsnummer adda-andys Totensonntagsbeitrag hat? Kann ihn nicht finden.

    www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
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  4. #2004
    Avatar von hexenpilz
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    klasse film!!!

  5. #2005
    Avatar von mm66
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    Ganz Hessen! Ich war bisher so stolz auf unsere Politiker in Hessen, dass sie nur in Risikogebieten Aufstallung befohlen haben und nun das!

    http://hessenschau.de/panorama/stall...essen-102.html

  6. #2006
    Hühnergott (Avatar) Avatar von Jorg
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    Habe mal ne Frage zum Bestandsbuch

    Gilt das für alle oder nur für gewerbliche?
    Was muss rein: Neuerwerbungen und Abgänge (auch wenn ich welche für mich selbst schlachte), oder muss ich das nur führen wenn ich Tiere woanders hin verkaufe?

    Müssen da tatsächlich die täglichen Eier mit rein?
    Evtl. auch mit Namen der Käufer?

    Stehe hier gerade ein wenig auf dem Schlauch
    Beste Grüße in die Runde, Jorg

    "Eier, wir brauchen Eier!" (Oliver Kahn)

  7. #2007
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    Zitat Zitat von hexenpilz Beitrag anzeigen
    klasse film!!!
    Danke @hexenpilz @araucana92 könnte der dann auch bei rgzv-cimbria mit auf die linkliste (ganz nach oben)?

  8. #2008
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    Zitat Zitat von Jorg Beitrag anzeigen
    Habe mal ne Frage zum Bestandsbuch

    Gilt das für alle oder nur für gewerbliche?
    Was muss rein: Neuerwerbungen und Abgänge (auch wenn ich welche für mich selbst schlachte), oder muss ich das nur führen wenn ich Tiere woanders hin verkaufe?

    Müssen da tatsächlich die täglichen Eier mit rein?
    Evtl. auch mit Namen der Käufer?

    Stehe hier gerade ein wenig auf dem Schlauch
    Hast du 10-1000 oder unter 100 Tiere da musst Du dich schon erst entscheiden.

  9. #2009
    Hühnergott (Avatar) Avatar von Jorg
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    Danke provieh, hab´s kapiert.
    Ich suche nach der Verordnug in welcher 17 Hühner geregelt sind
    Beste Grüße in die Runde, Jorg

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  10. #2010
    Putenflüsterer Avatar von Stallknecht
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    Akute Tierseuchen
    Geflügelpest - Vogelgrippe - H5N8


    Der Kreis Steinfurt ist nicht von einem Ausbruch der Geflügelpest H5N8 betroffen!

    Dennoch gelten auch im Kreis Steinfurt folgende aktuelle Vorsorgemaßnahmen:

    1. Aufstallung des Geflügels

    Aufgrund der letzten Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel in NRW, in Deutschland und den angrenzenden Ländern sind in NRW verschiedene Risikogebiete festgelegt worden. Nach Risikobewertung hat der Kreis Steinfurt für nachfolgende Städte und Gemeinden ein Aufstallungsgebot ab Dienstag, den 22.11.2016, verfügt, um eine Einschleppung Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände durch Wildvögel zu vermeiden.

    Altenberge
    Neuenkirchen
    Nordwalde
    Wettringen
    Emsdetten
    Ochtrup
    Saerbeck
    Steinfurt
    Hörstel
    Metelen
    Hopsten
    Horstmar
    Recke
    Laer

    In diesen Orten müssen Geflügelhaltungen mit Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänsen in geschlossenen Ställen oder in besonderen Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.

    2. Besondere Schutzmaßnahmen – auch für kleine Geflügelhaltungen

    Darüber hinaus ist am Montag, den 21. November eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Kraft getreten. Diese Verordnung dehnt die Biosicherheitsmaßnahmen, die bislang schon für große Geflügelhaltungen gelten, jetzt auch auf kleine Haltungen unter 1.000 Tiere aus. Deshalb gilt ab sofort für alle Haltungen:

    alle Geflügelhalter haben ein Bestandregister zu führen mit folgendem Inhalt:

    Zu- und Abgänge (einschließlich Name und Anschrift des Transportunternehmers und des bisherigen/künftigen Tierhalters)
    die Anzahl der täglich verendeten Tiere
    die Anzahl der gelegten Eier je Tag (ab einem Bestand von 10 Tieren),
    bei Abgabe von Geflügel auf einer Ausstellung oder ähnlichen Veranstaltung die Anzahl und die Kennzeichnung des Geflügels

    Tiere dürfen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
    Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben
    Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden,
    treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von 3 Tieren (bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren) oder mehr als 2 % der Tiere (bei Beständen von mehr als 100 Tieren) auf, oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt Untersuchungen durchführen zu lassen,
    das gleiche gilt, wenn bei einem Bestand mit ausschließlich Enten und Gänsen innerhalb von 4 Tagen Verluste von mehr als das 3fache der üblichen Sterblichkeit oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % auftritt,
    der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig mit der Ein- oder Ausstallung beschäftigt ist, desinfizierte Schutzkleidung trägt und nach Gebrauch ablegt, reinigt und desinfiziert; alternativ kann Einwegkleidung verwendet werden, die anschließend unverzüglich ordnungsgemäß beseitigt wird
    die Ein- und Ausgänge zu allen Ställen und Standorten müssen gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert werden,
    betriebsfremde Personen dürfen die Haltungen und sonstigen Standorte nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten, die nach Verlassen des Standortes unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren ist; alternativ kann Einwegkleidung verwendet werden, die anschließend unverzüglich ordnungsgemäß beseitigt wird,
    an jedem Standort muss eine Einrichtung sowohl zum Händewachen als auch zum Desinfizieren von Schuhen angebracht werden,
    Bei Geflügelbeständen mit mehr als 1.000 Tieren sind zusätzlich Gerätschaften, Ladeplätze, Gegenstände, Räume, Behälter, sonstige Einrichtungen und Fahrzeuge zu reinigen und zu desinfizieren, eine Schadnagerbekämpfung durchzuführen.


    3. Untersagung von Geflügelausstellungen

    Da Geflügelschauen, Ausstellungen und Märkte aufgrund des erheblichen Verkehrs von Geflügel und Menschen verschiedenster Regionen besondere Risiken für eine Einschleppung oder Verbreitung des Virus darstellen, müssen diese Veranstaltungen bis auf weiteres untersagt werden.



    Hinweise

    Der Kreis Steinfurt weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alle Geflügelhalter, auch bei privater Haltung, unabhängig von einer Tierseuche verpflichtet sind, ihren Tierbestand der Tierseuchenkasse (bei der Landwirtschaftskammer Münster, Telefon: 0251/289820) zu melden.

    Alle Verstöße gegen die hier aufgezeigten Maßnahmen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Aktuelle Informationen zur Geflügelpest finden Sie auch hier:

    Friedrich-Löffler-Institutragen (Risikoeinschätzung)
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Fragen und Antworten)
    Umweltministerium NRW (Pressemitteilungen zu Maßnahmen in NRW)
    Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen (Verordnung unter Suche eingeben)


    Heute neues in unserer Region, weitere Einstallungen sind ab morgen nun angeordnet ! Interessant finde ich, hier steht ab 3 toten Tiere pro Tag, was sonst immer als nur 2 zu lesen war. Die Bio.... scheinen aber so gesehen auch für die Halter zu gelten, welche immer noch nicht zwangsweise einstallen müssen !
    Zu Thema Mist auch hier bisher rein gar nichts als Verordnung !

    So richtig durchdacht scheint mir das nicht zu sein, scheint eher so als gibt man Anweisungen von oben einfach so weiter.

    Geändert von Stallknecht (21.11.2016 um 16:58 Uhr)

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