das Vet-Amt Dresden hat nur diese Seite verlinkt:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesu...ierhalter.html
Zitat:
"...Schutzkleidung
Der Besitzer hat sicherzustellen, dass jede Person, die gewerbsmäßig bei der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, vor Beginn der Tätigkeit gereinigte Schutzkleidung oder Einwegkleidung anlegt und diese während der Ein- oder Ausstallung trägt. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Gebrauch vom Tierhalter zu reinigen und zu desinfizieren; Einwegkleidung hat er unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
Einhaltung bestimmter seuchenhygienischer Maßnahmen,
Wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, sind weitere Maßnahmen durch den Tierhalter sicherzustelle, wie z. B. Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion, Schadnagerbekämpfung...."
Hervorhebung durch mich. Solange das dort steht, fühle ich mich nicht verpflichtet, irgendetwas anderes zu unternehmen! Ich denke nicht, dass die Behörden von mir verlangen können, stundenlang im Netz nach irgendwelchen anderen Vorgaben zu suchen (Verhältnismäßigkeit bei 5! Zwerghühnern!). Immerhin halte ich mich ja durch die Seiten der Stadt auf dem laufenden...
Ich hoffe, das sächsiche Veterinäramt bleibt weiterhin besonnen!
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