..aber auch kein ja..
Und inhaltlich widerspricht sich der Pressetext auch mit der Risikobewertung:
Die Stallpflicht muss vom 1. Mai an nur noch in den Kreisen, in denen vor weniger als dreißig Tagen bei einem Wildvogel Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, in folgenden Kulissen erhalten bleiben:
- In Risikogebieten entlang der Küsten an Ost- ...
In der Risikobewertung wird von und geschrieben.
" Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel (mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5-Fundorten)"
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