Zitat Zitat von Tanny Beitrag anzeigen
http://www.hamburg.de/tierschutz-tie...gefluegelpest/


Das klingt für mich ganz danach, als solle sich das als Dauervorgabe etablieren......
...so ist es bei der Schweinehaltung auch losgegangen....

Zitat:
Weitere vorbeugende Schutzmassnahmen für Geflügelhalter

Von Geflügelhaltern sind weiterhin – egal ob privat oder gewerblich – unabhängig von der Aufstallungspflicht unbedingt die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zum vorbeugenden Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest ist eine bundesweit geltende Eilverordnung mit Wirkung zum 21. November 2016 erlassen worden. Erweiterte, vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen, die bislang nur für Halter von mehr als 1000 Tieren galten, werden nun für jeden Geflügelhalter bundesweit zur Pflicht – auch wenn er nur einzelne Tiere besitzt. Ausnahmen für Privat- oder Hobbyhalter gibt es nicht.

Ein umfassendes Merkblatt mit diesen erweiterten Verhaltensregeln für Kleinbetriebe beziehungsweise Geflügelhobbyhaltungen und die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden stehen unten zum Download bereit.

Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die vorbeugenden Schutzmaßnahmen umzusetzen – auch wenn diese im Einzelfall eine Umstellung bedeuten. Sie dienen dem Schutz der eigenen Tierbestände – und dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest. Nur bei strikter Beachtung der eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines großflächigen Seuchenausbruches beim Nutzgeflügel in Deutschland begrenzen.
Zitat Ende
Immmer wenn ich das sehe muss ich an eine Episode aus meiner Schulzeit denken.

Wir wollten einen Flieger bauen mit dem man eine Märklinlok transportieren wollte. der Bauplan, den wir hatten erwies sich als zu klein für die Lok, daraufhin haben wir den Masstab geändert, das Ding ist auch nie geflogen.

Die Schutzverordnung, Schutzmassregeln für kleine Geflügelhaltungen (unter 1000 Tiere) kommen mir vor, als hätte jemand die Verordnung für Grossbetriebe genommen und einfach eine andere Überschrift einkopiert.

Für den Fall, dass ich sagen wir 2*25 Huehner habe, die bei mir sinnigerweise über den Hinterhof und die angrenzenden Wiesen herumlaufen, sind folgende Katalogmassnahmen reiner Humbug:
1. Desindektionsmatten oder .-Wannen sind vor dem Stalleingang... zur Desinfekt. der Schuhe, die ausserhalb des Stalles getragen werden
vollkommener Humbug, die Tiere scheissen nun mal im Gehen, somit komme ich auf dem gesamten Hinterhof, -wenns gut geht - mit dem Kot in Berührung. Also eine Verordnung, die nur während der Stallpflicht oder bei sowieso aufgestallten Huehnern irgend einen Sinn macht.
2. Beim Betreten eines Stalles ist bestandseigene Schutzkleidung (incl Schuhwerk) zu tragen.....Verbleib im Stall und regelm Waschung und Entsorgung von Einmalkleidung
um dem Rechnung zu tragen, müsste ich mich mindestens 2mal pro Tag in Schutzkleidung werfen und würde dabei vor dem Stall eine Umkleide brauchen, die mindestens 2,25 qm hat, 1,50*1,50, um sich überhaupt darin zu bewegen, wahrscheinlich Heizung, Licht, Warmwasser und evtl Dusche-- oder was
Meine beiden Ställe sind nur gerade je 9qm gross, was soll das , wo soll ich den Platz hernehmen?
3. Handwaschung unmittelbar vor Betreten des Stalles mit Desinfektion
Ich wasche meine Hände etwas 10 bis 20 mal am Tag, immer auf der Hof-Aussentoilette, entweder das reicht, oder halt nicht!
Soll ich mir noch eine Wasserleitung zu meinem Stall bauen, Frostsicher verlegt und mit beheiztem Umkleide am Stall? (siehe auch pkt 2)
4. Nach jeder Ein/ und Ausstallung desinfizieren,
Klar wie Klosbrühe, das müsst ihr nicht uns Kleinen sagen, wir wissen das, nur für die Industriellen scheint es da einer Verordnung zu bedürfen!
5. Transportfahrzeuge und Behälter
siehe punkt 4 gilt analog!
6. Hunde und Katzen sind fernzuhalten
Möge mir mal jemand auf dem Hof vormachen!
7. Kein Zukauf von öffentlichen Händlern
wohl logisch, oder?
Aber was ist mit der Verbringung von Vögeln des Nachbarn, die könnten infiziert sein, siehe Garrel!
Grundsätzliche Vorschriften aus der Geflügelpestverordnung:
8. Bestandsregister mit Transporteur-angaben,
sehr witzig unter 50 oder 100 Tieren, Bestandsregister haben wir eh.
9. Futter Einstreu etc ausserhalb des Wildvogelbereichs
logisch, sollen mir die Wildvögel das Futter wegfressen?
10. Krankheitszeichen
Wenn es zu häufigen Todesfällen kommt, dürfte dass das sein, was man tut, nämlich den Tierarzt rufen.
Wenn die Legeleistung um 2 Eier von vieren zurückgeht, liegt das wohl eher an der Stallpflicht, als am Grippevirus.
Die Beprobung durch Personal, dass überhaupt in Kontakt mit industrieller Haltung kommt ist unbedingt zu vermeiden.
Deren Desinfektionsgehabe ist besonders scharf zu kontrollieren. Das dürften die Haupt-Überträger der Krankheit sein.
11. Restriktionsgebiet und Verbraucherschutzanordnungen
Wenn Restriktionsgebiete auf Grund des Fundes eines einzigen Vogels dann erst mit Wochen-Verstpätung angeordnet werden, kann man sich die Anordnung auch sparen!
12. Die Meldepflicht ist einzuhalten
Im Zeitalter der Datenverarbeitung sollte die Meldung an 1 (in Worten : EINE) Stelle reichen. was soll die Zwangsmeldung bei der Tierseuchenkasse, wenn dann noch und noch gemeldet werden muss? Wir haben besseres zu tun, als die Unfähigkeit der Behörden, zusammenzuarbeiten, noch zu unterstzützen!

--
Vogelgrippe:
Stallpflicht und Massenkeulungen - der Wahnsinn muss ein Ende haben!

http:// www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com
http:// www.wildvogel-rettung.de