http://www.hamburg.de/tierschutz-tie...gefluegelpest/
Das klingt für mich ganz danach, als solle sich das als Dauervorgabe etablieren......
...so ist es bei der Schweinehaltung auch losgegangen....
Zitat:
Weitere vorbeugende Schutzmassnahmen für Geflügelhalter
Von Geflügelhaltern sind weiterhin – egal ob privat oder gewerblich – unabhängig von der Aufstallungspflicht unbedingt die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Zum vorbeugenden Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest ist eine bundesweit geltende Eilverordnung mit Wirkung zum 21. November 2016 erlassen worden. Erweiterte, vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen, die bislang nur für Halter von mehr als 1000 Tieren galten, werden nun für jeden Geflügelhalter bundesweit zur Pflicht – auch wenn er nur einzelne Tiere besitzt. Ausnahmen für Privat- oder Hobbyhalter gibt es nicht.
Ein umfassendes Merkblatt mit diesen erweiterten Verhaltensregeln für Kleinbetriebe beziehungsweise Geflügelhobbyhaltungen und die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden stehen unten zum Download bereit.
Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, die vorbeugenden Schutzmaßnahmen umzusetzen – auch wenn diese im Einzelfall eine Umstellung bedeuten. Sie dienen dem Schutz der eigenen Tierbestände – und dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest. Nur bei strikter Beachtung der eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines großflächigen Seuchenausbruches beim Nutzgeflügel in Deutschland begrenzen.
Zitat Ende
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