Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.
Dieser Satz ist besonders interessant und sollte äußerste Aufmerksamkeit erhalten- kann nicht mal ein Tierschutzverein 'nen Praktikanten mit versteckter Kamera oder so ins FLI einschleusen? Vielleicht verschwindet da bei Bedarf ja mal das eine oder andere Ampüllchen aus dem Regal und zwei Wochen später, oh Schreck- die Vogelgrippe ist wieder da. Oder so- weiß man's, bei dem ganzen Sch...ß, den die da vermehren und kultivieren ?