Tatsache ist, dass derzeit erhebliche Lücken und Schlupfwege im geltenden Recht existieren.
War früher der Ausstallungskot ein Kostenfaktor der für die industriellen Geflügelhalter das Betriebsergebnis
belastet hat,
entlastet der selbe Ausstallungskot heute als sogenanntes "wertvolles Wirtschaftsgut" durch Verkauf das Betriebsergebnis. Das sogar so deutlich, dass das auf die Preisbildung der erzeugten Geflügelprodukte Einfluss hat.
Warum ist das so brisant?
1. Weil der Geflügelkot im Regelfall ohne jeden reale Kontrolle zum "wertvollen Wirtschaftsgut" deklariert wird und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt wird.
Nicht brisant genug?
2. Entgegen den matrartig vorgetragenen Behauptungen des FLI es gäbe keine unentdeckten Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie, treten, wie wir jetzt wissen, teilweise über Wochen und Monate unentdeckte Vogelgrippeausbrüche in der Geflügelindustrie auf. Dies betrifft sowohl den hochpathogenen und den niedrigpathogenen Bereich.
Da der Ausstallungs-Geflügelkot nur bei begründetem Verdacht real überprüft wird, ist völlig klar, dass hochpathogene und niedrigpathogene Vieren regelmäßig auf diesem Weg ausgetragen werden und nahezu flächendeckend in Deutschland auf landwirtschaftlichen Flächen verteilt werden.
Jetzt wird das Problem klarer.
Eine Änderung ist nur über Gesetzesänderungen möglich. Leider!!!
Wie dringend der Änderungsbedarf ist:
Anhang 186725Anhang 186726
Das Thema hatten wir im Januar schon in der Praxis auf dem Tisch. Das Ergebnis ist die vorstehende Erkenntnis, dass es Gesetzesänderungen geben MUSS!
Daran arbeiten wir hier, um durch diese Dokumentationen die Beweiskette zu schließen.
Nur weil die Vogelgrippe jetzt abflaut, sind die eigentlichen Probleme noch lange nicht vom Tisch. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.
lG
Bernd
http://www.zwerg-huehner.de
Anhang 186727
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