Also Leute es war keine Klage sondern lediglich ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung, der innerhalb der Frist eingereicht wurde! Die Allgemeinverfügung wurde nun aufgehoben, somit entfällt die Ablehnung des Wiederspruchs, die Voraussetzung für eine Klageeinreichung ist.............ob man da einen Zusammenhang sieht oder sehen mag bleibt spekulativ bzw. jedem selbst überlassen. Allerdings wenn diese "Zufälle" öfter passieren sollte man daraus eine Methode entwickeln.
In MV gibt es nun einen weiteren Anlauf, ( also direkt von Mathias Güthe/ RA Büge iniziiert ) dort wurde der Wiederspruch gegen die Allgemeinverfügung abgelehnt!
Ein wirklich gut gewähltes Bundesland, regiert doch unser aller Lobbyfreund Backhaus dort ;-)
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