ich hab auch noch kommentiert.......

Wer entschädigt die vielen privaten kleinhalter, die wegen der Stallpflicht Kosten für Volieren o.ä hatten, für die Ausnahmegenehmigung oder auch für die Tiere, die sie notgedrungen schlachten mussten? Wer verklagt die Grossbetriebe, die wohl bei den Biozidmaßnahmen geschlampf haben ( wie kommt sonst der Erreger in den Stall). Privaten Hobbyhaltern, die nicht aufstallen wird ja auch mit Regresspflicht gedroht!