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Cool, Meta. Welches Tierärzteforum war das? Dieses: http://www.tfvl.de/ ?
Der Mensch hat das Netz des Lebens nicht gewebt, er ist nur ein Faden darin. Was immer er ihm antut, tut er sich selbst an.
Chief Seattle
Micha ich verstehe das auch gut. Aber wie Altsteirer schon sagt: diese Leute, die da antworten, wissen es nicht besser - sie glauben, was sie schreiben.
Wir können nur versuchen, ihnen einen anderen Einblick zu verschaffen, damit sie anfangen vielleicht mal zu überlegen, ob das alles so stimmen kann und dann beginnen zu hinterfragen.
Am besten geht das bei menschen, die keine beziehung zu Geflügel haben mit Bilder, wo der Unterschied unübersehbar ist.
Also wenn Du solche Situationen hast, wie Dein blutüberströmtes Huhn - Kamera zücken und ein wirklich elendliches Foto machen - und zusammen mit einem, wo er klasse und glücklich und gesund aussieht direkt mit hinschicken und erklären (kannst sie mir auch schicken, damit ich sie mit auf die infoseiten stelle
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...erei-ein-ende/
Ich habe gerade für einen ähnlichen Brief, den jemand als Antwort auf eine Anfrage von der SPD erhielt, eine Antwort formuliert.
Die stelle ich Euch gleich mal rein und werde sie auch auf die Infoseiten stellen.
Ihr könnt Euch da gerne Textfragmente im Original oder modifiziert passend zu Euren Sachen übernehmen für Eure Antworten.
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Brief an Politiker/Behörden zur modifizierten Übernahme
Sehr geehrte xxxxx
vielen Dank für Ihre Antwort....
Gerne würde ich Bezug auf Ihre Antwort nehmend und noch einiges anmerken.
Dass sie gegenwärtig nicht gegen bestehendes Gesetz handeln können steht außer Frage. Umso mehr begrüße ich, dass Ihr Bundesland anders als so manches andere versucht, durch risikoorientierte Aufstallungsverfügungen und durch so lobenswerte Entscheidungen, wie sie in Wörth fielen und damit einem ganzen Bestand das Leben retteten, die gültige Tierseuchenschutzverordnung mit den gegebenen Spielräumen zum Wohl der Tiere umzusetzen.
Nichtsdestotrotz habe ich bei Ihrer Antwort den Eindruck gewonnen, dass Sie prinzipiell diese Maßnahmen, wie sie die Tierseuchenschutzverordnung vorsieht, als notwendig anerkennen und nicht anzweifeln.
Genau das aber halte ich für immens wichtig, denn diese Verordnung ist meines Erachtens schlicht falsch.
Wenn der sinnlose Massenmord nicht jedes Jahr weiter gehen soll, dann brauchen wir dringend Politiker, die diese Maßnahmen hinterfragen und sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetz zum Wohl aller betroffenen Tiere und auch zum Wohl des Steuerzahlers, den diese Maßnahmen alljährlich zig Millionen kosten, schnellstens geändert wird:
Zitat:
Um die weitere Verbreitung der Geflügelpest in Deutschland und in Rheinland-Pfalz zu verhindern, muss der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel verhindert werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung des Virus unterbunden und dadurch andere gesunde Bestände geschützt werden.
Neben den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Ende 2016 erlassenen Biosicherheitsmaßnahmen kann die Anordnung zur Aufstallung den Schutz des Bestandes sicherstellen.
Zitat Ende
Ich nehme an, diese Aussage stützt sich auf das, was gemeinhin als offizielle Erkenntnis des FLI in der Öffentlichkeit kommuniziert wird.
Dem ist aber nicht so.
Das FLI selbst sagt seit 10 Jahren, dass man über keine eindeutigen, wissenschaftlichen Belege bezüglich dieser Wildvogeltheorie verfüge.
Das FLI spricht ausnahmslos von Wahrscheinlichkeiten und Thesen.
Beim derzeitigen Vogelgrippegeschehen konnte bis zum 14.2.2017 nach OIE (World Organisation for Animal Health)) und TSIS (Tierseucheninformationssystem des FLI) in 79 Hausgeflügelbeständen in Deutschland das Vorhandensein eines H5 Virus bei einzelnen oder mehreren Tieren nachgewiesen werden (einige davon waren niedrigpathogen LPAI, also keine Geflügelpest).
In keinem einzigen Fall konnte das FLI trotz, nach eigenen Aussagen „kriminalistischer Ursachenforschung“, den direkten oder indirekten Eintrag durch Wildvögel belegen. Es wurde auch hier lediglich von „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ gesprochen. (Jemand, der bei uns jemanden „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ermordet hat, wird bei uns freigesprochen – im Zweifel für den Angeklagten).
Demgegenüber stehen die offensichtlichen Tatsachen, dass
• seit rund 3 Monaten vielerorts flächendeckend Stallpflicht herrscht und es trotzdem immer wieder zu Ausbrüchen auch in diesen flächendeckend aufgestallten Gegenden kam
• Ausbrüche vorwiegend in hermetisch nach außen abgeschotteten Massenhaltungen mit extrem hohen Biosicherheitsstandards stattfinden
• In vielen Fällen von Ausbrüchen in der Zeit zuvor und danach nicht ein einziger positiv befundeter Wildvogel gefunden wurde
• In Gebieten, wo sehr hohe Wildvogeldichten sind, aber keine Massengeflügelhaltungen und keine von diesen genutzte Fernverkehrsstraßen liegen, kaum oder keine positiven Wildvogelfunde gemacht wurden
Hier eine interessante Karte erstellt mit den GPS Fundorten nach OIE:
https://www.google.com/maps/d/viewer...6175312491&z=7
• In Gebieten, wo viele positive Wildvögel gefunden wurden, trotzdem in den allermeisten Fällen keine kleinen, privaten Hobbygeflügelhaltungen mit H5N8 infiziert wurden – und das, obwohl diese weder die Möglichkeit haben, so professionell die Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen, wie es ein gewerblicher Massentierbetrieb tut und obwohl viele dieser Tiere zusätzlich lediglich überdachte Ausläufe nach draußen haben und nutzen – also einem eventuellen Windeintrag voll ausgesetzt sind.
Der Schutz unserer Geflügelbestände durch die Aufstallpflicht erscheint mir angesichts dieser Fakten doch sehr zweifelhaft.
Abgesehen davon, dass es darüber hinaus zur - durch die GPSSchV legitimierte aber nicht zwingend erforderliche - „vorbeugenden“ Keulung gesunder, aufgestallter Bestände ohne jede Beprobung kam, die nur das Pech hatten, in der Nachbarschaft eines Ausbruches zu wohnen.
Das würde ich persönlich nicht als „wirkungsvollen Schutz gesunder Bestände“ bezeichnen.
Dafür führt allerdings die seit 3 Monaten andauernde Stallpflicht mittlerweile zunehmend zu schweren Verletzungen und Todesfällen in kleinen Hobbygeflügelbeständen sowie bei Zoo- und Wildparktieren.
Diese Tiere stehen seit Wochen und Monaten unter Dauerstress, da sie das Eingesperrt sein auf engstem Raum und das Leben in Ställen weder kennen, noch rasse- und artbedingt vertragen.
Diese Haltungsbedingungen sind für viele Tiere massive Quälerei und stehen sämtlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes entgegen.
Eine weitere Folge dieses Dauerstresses ist eine Schwächung des Immunsystems, was in den Beständen zu einer massiven Zunahme des allgemeinen Keim- und Infektionsdrucks mit typischen Geflügelkrankheiten, die nichts mit AI zu tun haben, führt.
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...erei-ein-ende/
Statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein frei laufendes Haushuhn sich im Garten mit Geflügelpest ansteckt im Promillebereich zu suchen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tiere unter der Aufstallpflicht seit Wochen und Monaten extrem leiden geht gen 100 Prozent.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Tiere sich im Zuge der Aufstallpflicht schwer verletzen, unter Dauerstress erkranken und manchmal nach langem Leid auch verenden ist im oberen, zweistelligen Prozentbereich angesiedelt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haushuhn, welches immer brav aufgestallt wurde der Keule zum Opfer fällt, wenn vor dem Stall ein vom Himmel gefallener Wildvogel gefunden wird, ist abhängig vom entscheidenden Landrat und Veterinäramt sehr hoch.
Und wenn gekeult wird, dann ist die Mortalität auf jeden Fall 100 Prozent - egal, ob das Tier krank war oder nicht.
Von einigen Ministern, wie jüngst z.B. wieder Herrn Dr. Habeck aus Schleswig Holstein, wird gerne sinngemäß behauptet, dass in einem befallenen Bestand (Puten und Hühner gelten als extrem anfällig) das Geflügel im Falle einer Infektion reihenweise und fast vollständig innerhalb von Stunden tot umfalle.
Wer sich die Fallzahlen mal genau anschaut, wird sehen, dass das haufenweise tot Umfallen des Geflügels in einem Bestand innerhalb von Stunden die absolute Ausnahme ist - in den meisten Fällen fand man unter 10 %, toter Tiere in einem Bestand (außerhalb von Vogelgrippezeiten gelten in Massentierhaltungen 10% Verlust während der Mast als normal) und wies dort dann das H5N8 Virus als vorhanden nach - allerdings NICHT als die Todesursache (denn die wird laut FLI
gar nicht untersucht).
Alle anderen Tiere waren quickfidel und ohne Symptome.
Nimmt man alle bundesweit bis zum 14.2.2017 wegen des Seuchengeschehens und seiner unsäglichen Maßnahmen getöteten und weggeworfenen , GESUNDEN Tiere, hat man 1.383.826 Tiere.
Demgegenüber stehen 10.882 in Beständen verendete Tiere.
Das sind ganze 0,8 %!!!!
Die differenzierte Aufstellung inklusive Quellenangaben finden Sie hier – diese Seite wird regelmäßig immer dann aktualisiert, wenn das OIE einen neuen Follow up report für Deutschland raus gibt:
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...-im-einzelnen/
Bundesweit H5N8 positiv befundete tote Wildvogelfälle gab es bis zum selben Datum laut OIE 626 Stück - wobei auch dort keine Todesursachen untersucht wurden.
Der Greifvogel mit der Bleivergiftung ging in diese Fallzahlen als H5 Opfer genau so ein, wie die Ente mit der Schrotladung oder der verhungerte Schwan.
Die Politik sollte als erstes schnellstens fordern, dass endlich die Todesursachen auch untersucht werden, damit wir erfahren, ob das Virus vielleicht gar nicht so 100% tödlich ist, wie man uns glauben machen will.
Im Interesse des besseren Begreifens der Abläufe dieses Vogelgrippegeschehens sollte man endlich mal Tiere, die nicht symptomatisch sind unter Quarantäne und Beobachtung stellen (ähnlich wie es in Polen 2012 mit erstaunlichen Ergebnissen erfolgreich gemacht wurde - alle Tiere blieben gesund).
Die Ausführungen und die Quellenangaben dazu finden Sie relativ weit unten auf der Seite hier:
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...und-unlogisch/
Unter der Überschrift : Wirklich AI ? Hanne im Hühnerforum Beitrag 6012:……..
Sie schreiben weiter in Ihrem Brief
Zitat:
Auch dank dem Einsatz der Landesregierung in den vergangen zehn Jahren auf Bundesratsebene gibt es Ausnahmemöglichkeiten bei der Aufstallungspflicht statt einer bundes-weiten einheitlichen Aufstallungsverordnung. Damit sollte den Interessen der Hobby- und Rasse-geflügelzüchter Rechnung getragen werden.
Zitat Ende
Vermutlich ist Ihnen das nicht bekannt, aber die Stellung eines Ausnahmeantrags ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gleichbedeutend mit dem Todesurteil der Tiere.
Wie Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Mettenleiter persönlich auf der von Hrn. Dr. Habeck initiierten Infoveranstaltung in Kiel am 1.12.2016 verlauten ließ, sind niedrigpathogene H5 Viren in Wassergeflügel absolut normal. Er würde in nahezu jedem beprobten Bestand entsprechende Nachweise führen können.
Nun ist es dummerweise so, dass die meisten Landräte und Amtsveterinäre auch die Keulung niedrigpathogener AI Viren vorbeugend anordnen (auch hier die rühmliche Ausnahme des Beispiels Wörth in Rhl. Pf. ).
Dem größten dt. Freilandgänsezüchter Eskildsen in Dithmarschen erging es so im November 2016.
Er stellte einen Ausnahmeantrag für seine Gänse, da man Gänse praktisch nicht unbeschadet aufstallen kann.
Aufgrund des Ausnahmeantrags wurden die kerngesunden, absolut symptomlosen Gänse beprobt und man fand ein Tier mit H5N2 (niedrigpathogen – laut Mettenleiter völlig normal)
Folge: zwei komplette Bestände der Fa. Eskildsen mit rund 5000 gesunden Tieren wurden mal eben vorbeugend gekeult und weggeworfen.
Diese Tiere hatten vermutlich aufgrund eines ganz normalen Infekts ebenfalls ganz normal Antikörper aufgebaut – das ist Natur – so geht es jedem von uns, wenn wir uns erkälten – und diese Antikörper wurden den Tieren dann zum Verhängnis.
Dasselbe Spiel fand in Schwante bei einem privaten Geflügelzüchter statt:
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...er-verordnung/
Welcher Tierbesitzer, der seine Tiere behalten möchte, wird wohl bei solchen Aussichten einen Ausnahmeantrag stellen?
Abgesehen davon, dass die Tierbesitzer in den meisten Bundesländern bereits bei der ersten Anfrage zu hören bekommen: können Sie sich sparen, wir erteilen sowieso KEINE Ausnahmen.
Solange in der Verordnung nicht steht, dass ausschließlich beprobt werden darf, wenn die Tiere symptomatisch sind – also die klinische Untersuchung den dringenden Verdacht auf Geflügelpest zulässt, solange wird kein Tierbesitzer durch einen Ausnahmeantrag die willkürliche Ermordung seiner Tiere riskieren.
Abschließend schreiben Sie
Zitat:
……Bricht eine Tierseuche dennoch aus, muss umgehend gehandelt werden, um den Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen und weitere Ansteckungen zu vermeiden……..
Zitat Ende
Die oben gemachten Ausführungen sprechen dafür, dass
1. nicht alle Tiere eines Bestandes sich zwangsläufig infizieren
2. Tiere offensichtlich mit dem Virus in Kontakt kommen können, ohne daran zu erkranken
3. Tiere, die sich infizieren die Infektion überleben können und dann eine natürliche Abwehr aufbauen (Antititer – der laut FLI bereits nachgewiesen werden konnte).
Das wiederum spricht absolut dagegen, gesunde, symptomlose Tiere alle vorbeugend niederzumetzeln, sondern es spricht vielmehr dafür, den betroffenen Bestand unter Quarantäne zu stellen und zu beobachten und dann nur jene Tiere zu erlösen, die sich tatsächlich symptomatisch infizieren und dann in der Tat leiden würden.
Ansonsten spricht gerade ihr letzter Satzteil genau gegen die Aufstallpflicht – ersetzen Sie einfach Schmerz durch Leid:
„um den Tieren unnötige Schmerzen zu ersparen!“
Um sich ausführlich zu informieren, finden Sie eine ständig aktualisierte, sehr umfangreiche Fakten und Linksammlung zu höchst interessanten Quellen hier:
https://www.wildvogel-rettung.de/vog...ll-navigation/
Gerne versorge ich Sie bei Bedarf auch mit weiteren Informationen zum Thema.
Außerdem erstellen wir vom Aktionsbündnis VogelFrei gerade eine Liste mit begründeten Vorschlägen für eine sinnvolle Änderung der Geflügelpestseuchenschutzverordnung.
Wenn Sie an diesen Vorschlägen Interesse haben, lassen Sie es mich bitte wissen.
Ich würde mich freuen, wenn Ihre Fraktion sich intensiv und kritisch mit der Thematik auseinandersetzen würde und zu dem Schluss kommt, dass es an der Zeit ist, diese unsägliche Tierseuchenschutzverordnung zu überarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
unterstützt das
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.com
www.wildvogel-rettung.de
.
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
http://www.herzogtum-direkt.de/artic...ildv%C3%B6geln
Toll - war ja jetzt mal wieder an der Zeit - SH hatte ja jetzt irgendwie fast 10 Tage nichts - da muss man ja mal wieder was vorweisen, um die weiter andauernde Stallpflicht begründen zu können...
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
https://www.sz-online.de/nachrichten...t-3619526.html
was ist DAS denn für ein Kommentar!
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
http://zeulenroda.otz.de/web/lokal/s...eis-1812624919
Interessant! Kommt wer aus der gegend? Den sollten wir dann mal kontakten, damit er weiss, dass er nicht alleine ist![]()
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
Ich hatte rügenwalder Mühle angeschrieben, da diese ja mit Freiland Eier werben wenn es um ihre vegetarischen Produkte geht. Hier die Antwort:
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit verbundenes Interesse an unseren vegetarischen Produkten. Gerne möchten wir wie folgt auf Ihre Fragen bzw. Anregungen eingehen.
Das Eiklarpulver, welches wir verwenden, kommt aus der EU. Bevorzugt werden natürlich immer Eier aus Deutschland bzw. aus den unmittelbar angrenzenden Nachbarländern, um die Transportwege zu kurz wie möglich zu halten. Allerdings ist Freilandware nur in begrenzten Mengen verfügbar, so dass sich unser Lieferant auch danach richten muss, wo überhaupt Ware verfügbar ist. Unser Ei-Lieferant verfolgt auch die Vorgänge um die Aufstallpflicht genau. Dabei wird uns eine Versorgung mit Eiern aus Freilandhaltung sichergestellt.
In der EU beträgt der Anteil der Freiland-Legehennen ca. 12,5 %, das entspricht 45 Mio. Tieren. Davon entfallen auf Deutschland 6,1 Mio. Tiere, und die inländische Nachfrage nach Eiprodukten aus Freilandhaltung wäre allein mit deutscher Ware nicht zu decken.
Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
Ich vermisse meine Hühner und FREUE MICH AUF DIE NEUEN HÜHNER
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