Ich nehme sie ja nicht gerne in Schutz, aber seit den ersten Fällen bis zur letzten Empfehlung vom 24.1. hieß es seitens des FLI mMn immer:
Zitat: "Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel (mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5N8-Fundorten)"
Natürlich ist für Ripke ganz Niedersachsen eine Region mit hoher Geflügeldichte.
Für mich trifft nicht einer der oben genannten Punkte zu. Trotzdem herrscht Stallpflicht![]()
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