DIE QUADRATUR DES KREISES oder wie Länder und Landkreise den Sinn der Aufstallungspflicht selbst Ad Absurdum führen.
Die GeflPestSchV fordert im Radius von 3km bzw. 10km um den Fundort die Errichtung der Sperr- bzw. Beobachtungszone. In den Zonen muss das Geflügel zu seinem eigenen Schutz aufgestallt sein.
Das ist komisch, ist aber so.
DEFINITION RADIUS (Deutsch: Halbmesser): Abstand zwischen Mittelpunkt M (=Fundort) eines Kreise und der Kreislinie.
Nun schauen wir auf die Sperr- und Beobachtungsgebiete in einem beliebigen Bundesland -z.B. Interaktive Landkarte des Landkreises Rostock oder Ludwigslust-Parchim-, ist egal wo, schaut einfach in eurem Bundesland, es ist überall das Gleiche.
Wer bisher gedacht hat ein Kreis wäre rund, irrt!
Dank Behördenwillkür kann ein Kreis sogar Winkel haben oder ein Oval sein. Kommt halt auf die Landes- oder Bezirksgrenze an.
Das ist komisch, ist aber so.
Der Sinn der sich hinter diesen willkürlich gezogenen Radien verbirgt, mag sich dem kleinen, gemeinen Geflügelhalter nicht erschließen, aber die Behörden der Länder und Landkreise wissen bestimmt was sie machen...
DAS IST NICHT KOMISCH! Noch nie war Behördenirrsinn so sichtbar, wie in Zeiten der Geflügelpest!![]()
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