@yrwelcome - schön dass Du da bist - Du bist doch auch aus Bayern - kannst Du vor Ort was hinbekommen mit Öffentlichkeit Presse Lärm Protest

?
Nochmal, damit Du nicht lange suchen musst:
Landrat will wider besseren Wissens kompletten Vogelbestand eines Wildparks wegen Verdachts auf H5N8 keulen!
Morgen früh sollen im Wildpark Höllohe 210 Tiere vorbeugend gekeult werden.
Der Landkreis selbst ist Träger des Wildparks. Der Landrat behauptet es gäbe keine andere Möglichkeit.
Es geht um: 45 Kanarienvögel sind 39 Enten, 28 Hühner, 21 Tauben, 20 Wachteln sowie Fasane, Gänse, Pfauen, Störche und verschiedene Finkenarten
http://www.wochenblatt.de/nachrichte...art1170,420369
http://www.mittelbayerische.de/regio...rt1480666.html
Zitat:
Das Landratsamt, dem hier kein Ermessen zusteht, bereitet das weitere Vorgehen vor, das sich bereit aufgrund eines konkreten Verdachtsfalls zwingend aus der Geflügelpestverordnung ergibt. Demnach ist der übrige Geflügelbestand in der Höllohe, der rund 210 Tiere umfasst, zu keulen. Zitat Ende
Das ist gelogen! Es gibt Ermessensspielraum - es können ALLE nicht betroffenen Tiere gerettet werden - das ist behördliche und politische Wilkür, was hier abläuft.
Siehe den Fall des Pelikan im Opelzoo - auch H5N8 - kein anderer musste sterben
siehe Beispiel Wörth!
Sowohl der Anhang IV der zugrundeliegenden
RICHTLINIE 2005/94/EG DES RATES vom 20.12. 2005 als
auch die Tierseuchenschutzverordnung
erlauben bei HPAI ab § 20 und bei LPAI ab § 47
für gehaltene Vögel unter Voraussetzungen,
wie sie hier gegeben sind, Ausnahmeregelungen.
Zudem ist zu prüfen, welche Tiere dort unter unter Anlage I der Geflügelpestverordnung fallen!
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