Hallo zusammen,
erster Post nach Wiederanmeldung und gleich eine gute Nachricht.
Hier die offizielle Pressemitteilung der Teil-Entwarnung für Baden-Württemberg:
PRESSEMITTEILUNG 31. Januar 2017
Nr. /2017
Neue Risikobewertung bei Vogelgrippe / Minister veranlasst Ände-rungen bei Aufstallungspflicht in Baden-Württemberg / Biosicher-heitsmaßnahmen gelten unverändert landesweit / Aktuell 304 bestä-tigte Fälle von H5 im Land
Minister Peter Hauk MdL: „Der Schutz des Nutzgeflügels hat oberste Priorität. Wir passen die neuen Maßnahmen der aktuellen Geflügel-pestsituation an“
Wegen der Vogelgrippe wurde von 17. November 2016 bis 31. Januar 2017 die lan-desweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet.
Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar 2017 in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet.
„Die neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 24. Januar 2017, die Situationseinschätzung der Experten der Vogelwarte Radolfzell und Gespräche mit Verbänden sowie die von anderen Bodenseeanrainerstaaten ergriffenen Maßnahmen haben uns zu der Entscheidung geführt, eine risikoorientierte regionale Stallpflicht in Baden-Württemberg zu verfügen. Im Mittelpunkt steht dabei auch weiterhin der größtmögliche Schutz für unser Haus- und Nutzgeflügel“, sagte der Minister für Länd-lichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (31. Januar) in Stuttgart.
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„Auf Grund des nach wie vor massiven Seuchengeschehens in unseren Nachbarlän-dern, in Europa und aktuellen Fällen von Vogelgrippe bei Wildvögeln in Baden-Württemberg, können wir keine Entwarnung geben. Deshalb müssen Tierhalter auch weiterhin landesweit die Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten", forderte der Minister. Bis heute wurden in Baden-Württemberg 304 Fälle des hochansteckenden Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bestätigt. Untersucht wurden bislang 1.123 Proben.
Minister veranlasst risikoorientierte regionale Aufstallung
Die risikoorientierte regionale Aufstallung gilt in den kommenden sechs Wochen bis zum 15. März 2017 zum einen für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu großen Gewäs-sern und Seen und somit in den Kreisen: Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg,
Biberach, Sigmaringen sowie in einem 500 Meter Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars.
Die Anordnung erfolgt zudem auf Grund einer hohen Geflügeldichte in folgenden Kreisen: Alb-Donau-Kreis, Hohenlohe, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Ostalbkreis. Darüber hinaus gilt die Aufstallung in den Regionen, in denen es bisher positive Fun-de bei Wildgeflügel gab und somit von einem Vogelgrippeausbruch in den Kreisen Emmendingen und Rastatt betroffene Gemeinden und deren Nachbargemeinden.
Neben der risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht gilt weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Ge-flügelhaltungen.
Ausnahmen für Rassegeflügel und Kleinsthaltungen möglich
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Hintergrund:
Die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, die Karten mit den neu-en Aufstallungsgebieten sowie wichtige Fragen und Antworten zum Thema Vogel-grippe finden Sie unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/vogelgrippe.
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