ich habe komentiert:
Wenn ich bei Ihnen lese:
"In Baden-Württemberg sind solche Massenschlachtungen bislang nicht notwendig gewesen. Die Stallpflicht hat ein Überspringen der Vogelgrippe auf Nutztiere bislang verhindert.
Anders sieht es bei den Wildtieren aus: In den Kreisen Sigmaringen und Ulm sind diese Woche drei neue H5N8-Verdachtsfälle gemeldet worden."
Was schreiben Sie da?
Es gibt keinerlei Beweis für Ihre These, dass die Aufstallpflicht füt die Nichtausbreitung in die ohnehin aufgestallten Geflügelbestände gesorgt hat.
Das Szenario im Norden zeigt lediglich die Perversität der dortigen Haltung, Millionen Huehner und Puten auf engstem Raum, sowohl in den Ställen, wo die Besatzdichte wohl häufig noch über den ungesunden Vorgaben der Verordnungen liegt, als auch in der räumlichen Massierung der Betriebe.
Der letzte Fall, H5N5 ist in einem zusammengehörigen Betrieb aufgetaucht.
Und die zitierten Funde von 3 Wildvögeln
Bedenken Sie, dass nur das Antigen nachgewiesen wird, nicht die Krankheit, die Vögel könnten also z.B. erfroren sein.
Lesezeichen