das ist ja richtig genial
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Ob das wohl Absicht einiger tierwohlbedachten Behörden war?
http://www.tt.com/politik/landespoli...renthalten.csp
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das ist ja richtig genial
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Ob das wohl Absicht einiger tierwohlbedachten Behörden war?
http://www.tt.com/politik/landespoli...renthalten.csp
Geändert von Tanny (22.01.2017 um 13:15 Uhr)
www.wildvogel-rettung.de = Zahlen, Daten, Fakten zur Vogelgrippe
www.aktionsbuendnis-vogelfrei.de
ja jetzt scheisst es den backhaus an erst grosse töne spucken und jetzt muss er die FLI vorgabe
umsetzen die immer noch risiko basierte aufstallung heisst
also landkreise ohne gültige sperrgebiete müssten eigentlich wieder freilauf bekommen
ich hoffe die sogenennten bio bauern machen den backhaus mürbe
gruss aus oberfranken
Die liebe Frau Kling MLR hat geantwortet - BLALBA BLUBLUB
Sehr geehrte Frau
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vielen Dank für Ihre Mail.
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Da Sie in Ihrer Mail leider nicht angegeben haben, wo sich Ihre Geflügelhaltung befindet, beachten Sie bitte, dass die Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur für das Land Baden-Württemberg gilt.
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In Baden-Württemberg wurde das hochpathogene Virus der Geflügelpest erstmalig am 8. November 2016 bei tot aufgefundenen Reiherenten im Landkreis Konstanz nachgewiesen. Am 9. November 2016 erfolgte der Nachweis bei tot aufgefundenen Wildvögeln im Bodenseekreis. Seitdem wurden in Baden-Württemberg 298 (Stand 16.01.17) tot aufgefundene Wildvögel in den Untersuchungsämtern positiv auf H5N8 getestet.
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Mittlerweile wurde neben den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis am Bodensee auch in weiteren Landkreisen wie Emmendingen, Sigmaringen, Ravensburg, Rastatt und Ulm der Ausbruch von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt.
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Aufgrund der sich im November zuspitzenden Lageentwicklung hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bereits am 17. November 2016 die landesweite Aufstallung des Geflügels und weitere Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen beschlossen.
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Bisher haben diese Vorsichtsmaßnahmen in Baden-Württemberg den Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einer Geflügelhaltung verhindert.
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Neben der von Ihnen beschriebenen absoluten Stallhaltung, besteht die Möglichkeit Geflügel unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung aufzustallen, welche es den Tieren ermöglicht nach draußen zu gehen, einen direkten Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen jedoch ausschließt. Solche Vorrichtungen könnten bereits in seuchenfreien Zeiten zumindest geplant bzw. vorbereitet werden, um bei einer erneuten "Stallpflicht" den Tieren schnellstmöglich eine tiergerechte Art der Aufstallung bieten zu können.
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Bei dem aktuell festgestellten Erreger der Vogelgrippe vom Subtyp H5N8 handelt es sich um einen stark krankmachenden Erreger, welcher sehr wahrscheinlich auch robuste Hühner nach einer Infektion tötet. Bei gehaltenem Wassergeflügel können die Symptome etwas unauffälliger sein, aktuell ist jedoch zu beobachten, dass dieser Subtyp auch bei gehaltenem Wassergeflügel deutliche Symptome hervorruft. Sollte jedoch, wie von Ihnen beschrieben, ein infiziertes Tier den Erreger in sich tragen, ohne selbst sichtlich zu erkranken, stellt es für die anderen Tiere ein Risiko dar, da sich diese anstecken und verenden können.
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Deutschlandweit wurde der Geflügelpestausbruch auch in vielen Kleinsthaltungen festgestellt.
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Bei einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung, egal welcher Art oder Größe, werden die Maßnahmen nach der Geflügelpestverordnung eingeleitet. Welche neben der Tötung von Tieren auch Restriktionen im Umfeld bedeuten.
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Die Aufstallung (bzw. Unterbringung unter einer Schutzvorrichtung) des Geflügels dient in erster Linie dem Schutz des Geflügels selbst. Die Erkrankung und Keulung des eigenen Bestandes in Kauf zu nehmen, bedeutet aber auch, dass die umliegenden Haltungen massiven Restriktionen unterworfen werden, obwohl die Halter sich an die Aufstallung gehalten haben. Hier geht es nicht um die Solidarität mit der "Massentierhaltung", sondern mit allen Geflügelhaltungen und um eine Verantwortung, die der Tierhalter zu übernehmen hat, auch wenn dafür den Tieren der Freigang eingeschränkt wird.
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In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Diese Möglichkeit der Übertragung wird durch die Aufstallung verhindert. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen Personen und Fahrzeugverkehr, Geräte, Futter, Einstreu und Wasser grundsätzlich Risiken für eine Einschleppung dar. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus. Diese möglichen Eintragswege werden daher im Rahmen der epidemiologischen Ausbruchsuntersuchungen sorgfältig überprüft. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird auch ermittelt, ob es zu einer Verschleppung des Erregers in weitere Bestände oder in die Wildvogelpopulation gekommen sein könnte. Erkenntnisse aus den Ausbruchsuntersuchungen werden dazu genutzt, die Biosicherheit in Geflügelbeständen zu prüfen und so zu verbessern, dass es zu möglichst wenigen weiteren Ausbrüchen kommt.
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Seien Sie versichert, dass wir bei den aktuellen Überlegungen und Beratungen bezüglich der Aufstallungspflicht das Risiko sehr wohl abwägen und die Belange des Tierwohls berücksichtigen, bevor wir zu einer endgültigen Entscheidung kommen.
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Wir hoffen, dass Baden-Württemberg auch weiterhin von einem Geflügelpestausbruch in Geflügelhaltungen und den damit verbundenen Bekämpfungsmaßnahmen verschont bleibt, und bitte Sie, als verantwortungsbewusste Geflügelhalter/in, hier ganz besonders um Ihrer Unterstützung.
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Bezüglich der These, dass Wildvögel bei der Verbreitung des aktuellen Seuchengeschehens keine Rolle spielen und die Geflügelindustrie daran schuld sei, möchten wir auf den wissenschaftlichen Artikel: "Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8" des Friedrich-Loeffler-Institutes verweisen:*https://openagrar.bmel-forschung.de/...2016-12-21.pdf
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Mit freundlichen Grüßen
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Isabel Kling
Hallo Nadja,
Schade, dass Frau Kling auch wieder nur das übliche Politik-Wortgeschwurbel verlauten lässt!
Verwirrend finde ich die Aussage: " Deutschlandweit wurde der Geflügelpestausbruch auch in vielen Kleinsthaltungen festgestellt. "
Müssten diese Ausbrüche nicht auch auf irgendeiner Karte zu finden sein? Übersehe ich da was?
Erstmal aber vielen Dank dafür, dass du die Anfrage an Frau Kling gestellt hast!
Diese Antwort habe ich von Frau Kling auch bekommen. Und am Ende mit dem link von wegen FLI. Damit man das mal nachlesen kann....Ich lach mich kaputt
Hallo Huhnhilde, Nadja und cliffififfii,
ich habe genau dieselbe Antwort bekommen, allerding von Frau Bächlein (sie schreibt im Auftrag von Frau Neumann MdL).
Da haben die ein vorgefertigtes Antwortschreiben für alle Gelegenheiten!
Fragt alle mal bitte Frau Kling, wieviele H5N8 Fälle denn in 2017, also die letzten drei Wochen, im Ländle nachgewiesen wurden.
Daran sollte sich die konkrete Gefahrenlage abschätzen lassen.
Meines Wissens war das laut TSIS gerade einmal einer (9.1.) in ganz Baden-Württemberg in drei Wochen.
Das erwähnt das MLR leider nie, deswegen sollte man es darauf hinstoßen.
Bereits Spuren von (..)Nasensekreten (...), die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus
Achtet also bitte drauf, wie ihr mit diesen Schreiben umgeht.
Ihr könntet geringe Mengen Nasensekret von Frau Kling und co. via Briefpapier in Euren Haushalt einschleppen und Euch bei ihr mit dem Hysterie-Virus anstecken.
Nicht auszudenken, das!
Geändert von Möttchen (22.01.2017 um 15:54 Uhr)
Keine Hühner, aber 3.2 Kleingefieder
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Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast - Saint-Exupery
Seit mir nicht böse, aber ich lese nicht immer und alle Seiten mit, nur wie ich Zeit und lust habe.
Aber möchte ich gerne wissen, dürfen die Hühnis jetzt ab Feb. 2017 wieder raus, oder wird es verlängert.
Danke schon mal, ach ... und ich finde euren Einsatz SUPER, schön das Ihr euch die Zeit nimmt und die Nerven für so was habt, Respekt.
Der Mensch hat das Warten verlernt, darin liegt das Grundübel unserer Zeit.
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