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Thema: kann mir da einer mal ne Auskunft geben?

  1. #1

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    kann mir da einer mal ne Auskunft geben?

    Hallo, da ich beabsichtige mir in den nächsten Wochen Hühner aunzuschaffen hätte ich gerne mal gewußt ob und für wen nun eine Aufstallungspflicht besteht. Wohne in Schleswig-Holstein und möchte mir 6 Hühner und einen hahn anschaffen. Bei uns hier haben alle nachbarn ihre Hühner so laufen und ehrlich gesagt steig ich durch diese ganzen Informationen nicht durch. Also Frage: Wer muß wie und wann seine Hühner einsperren? Und muß ich, wenn ich Hühner halten will diese auch dem Tierseuchenfond( hab da auch meine Pferde gemeldet) melden?
    Danke im voraus für die Antworten die ich hoffentlich bekommen werde.
    Gruß goldie

  2. #2
    Avatar von witte5
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    2.691
    Tja das kommt drauf an, wo du in Schleswig-Holstein wohnst?

    Sag doch mal bitte, welcher Landkreis das ist, dann kann ich dir wegen Aufstallung ja oder nein eher weiterhelfen.

    Grundsätzlich gilt die Stallpflicht innerhalb von
    3 km zu den Küsten rechts und links sowie zur Elbe und Schlei.
    500 m Abstand gelten bei größeren Seen und Flüssen.
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  3. #3
    Avatar von dorian
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    Hallo

    22 ist ja bei mir in der Nähe,

    Hier ist natürlich, wie überall Aufstallpflicht.
    Aber mit Genemigung ist es kein Problem.
    Viele lassen sie auch so laufen,
    Aber bei mir stand, als es los ging mit dem einsperren, das Ordnungsamt vor der Tür.

    Anmelden solltest du sie in Segeberg beim V-Amt, die sagen dem Seuchenamt bescheid.
    Kostet einmalig 15€

    Wenn deine Nachbarn die Hühner raus lassen, ist es wohl bei euch ok

    Kerstin

  4. #4
    Avatar von witte5
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    Schleswig-Holstein
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    Original von dorian
    Wenn deine Nachbarn die Hühner raus lassen, ist es wohl bei euch ok
    Also darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen, wenn ich mich hier so umsehe :P
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  5. #5

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    Themenstarter
    Erstmal Danke für Eure Hilfe. Also ich wohne im Kreis Herzogtum Lauenburg. Hier ist kein Meer, kein See in der Nähe hab nur ein kleines Bächlein hinterm Haus langlaufen. Also scheidet das dann ja wohl schonmal aus. Hm, und mit Segeberg .....wieso muß man das denn melden? bin mit meinen Pferden hier schon als Betrieb gemeldet ( bin gar keiner ,nur Privathalter aber selbt da muß man sich melden, mußte dafür auch 15€ bezahlen. ) Ist das das gleiche?
    Ach man, hab gedacht ich schaff mir ein paar Hühner an und alles ist tutti......das das nun so kompliziert ist.....
    und so ne Genehmigung wer bekommt die und wo muß man die beantragen?
    Und noch ne Frage wie lange wird denn das noch gehen mit der Stallpflicht und dem ganzen Blödsinn?
    DANKE für die Antworten....
    gruß goldie

  6. #6
    Avatar von witte5
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    2.691
    Sooo Kreis Herzogtum Lauenburg...

    Dort muss man tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
    Das regelt jeder Kreis unterschiedlich (hier müsste ich z. B. nur meine Freilandhaltung anzeigen)

    Einzelheiten gibt es hier
    http://www.herzogtum-lauenburg.de/me...bjLa=1&Ext=PDF

    Etwas allgemeiner steht es hier
    http://www.herzogtum-lauenburg.de/
    Links unter Suchen einfach "Stallpflicht" eingeben. Dann kommen die einzelnen Seitenlinks.

    Generell ist der Quatsch mit der Stallpflicht gerade durch den Bundesrat bis Oktober 2007 verlängert worden.
    Wir werden also noch weiter Spaß haben
    Lärm beweist gar nichts. Eine Henne, die ein Ei gelegt hat, gackert, als sei es ein Planet. :P(Marc Twain)

  7. #7

    Registriert seit
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    Themenstarter
    So, hab mir das da grad mal alles durchgelesen und für uns besteht hier keine Aufstallpflicht. Werde aber nochmal bei diesem Veterinäramt anrufen und mich da mal ganz genau erkundigen. Tue dann halt ganz doof-das kann ich immer gut
    danke nochmal für die nette Auskunft!!!!!!
    lg goldie

  8. #8
    Avatar von Cassandra
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    Original von goldie140
    So, hab mir das da grad mal alles durchgelesen und für uns besteht hier keine Aufstallpflicht.
    hallo

    da musst du was falsch gelesen haben

    grundsätzlich besteht aufstallpflicht im gesamten bundesgebiet..nach wie vor und das ist trauriger fakt

    mancherorts gibts generelle ausnahmen..anderenorts müssen sie beantragt werden..andere wieder müssen generell drinnen lassan

    ABER sie ist wie ein damokles schwert im gesamten bundesgebiet allzeit da und kann bei bedarf JEDERZEIT auch widerrufen werden

    grüsse
    Tina
    *Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Kinder wissen um deren Existenz. Märchen erzählen Kinder, dass man Drachen töten kann.*
    Gilbert Keith Chesterton

  9. #9
    Avatar von masterjonas
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    und wie ist das hier bei mir in der nähe von Münster?

  10. #10
    Gast
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    Auffällige Funde von toten Vögeln melden / "Absolut kein Grund zur Panik"

    Münster (SMS) Wer Fragen zur Umsetzung der Stallpflicht für Geflügel oder zum Thema Vogelgrippe hat, kann sich an das Infotelefon des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt wenden. Es ist während der Bürozeiten unter folgenden Nummern erreichbar: 0 25 34 / 971-301, -303, -304. Für dringende Bürgeranfragen hat das Amt die rund um die Uhr besetzte Hotline 01 60 / 90 50 01 50 eingerichtet. Unter diesen Nummern sollten Bürger insbesondere auch auffällige und gehäufte Funde von toten Vögeln melden.
    "Zurzeit gibt es in der Region Münster keinen Fall von Vogelgrippe. Im übrigen können sich Menschen ohnehin nur bei sehr engem Kontakt zu Geflügel mit dem Virus infizieren und erkranken", so Dr. Hans-Dieter Bolle. Der stellvertretende Leiter des städtischen Veterinäramtes: "Es besteht absolut kein Grund zur Panik." Als Faustregel gibt er aus: "Keine verendeten Wildvögel anfassen. Aber diese Hygiene-Regel gilt grundsätzlich auch ganz unabhängig von Vogelgrippe."

    Für den Fall, dass in Münster irgendwann bei einem Tier Vogelgrippe nachgewiesen werden sollte, ist die Stadt gut vorbereitet. Dann richtet das Veterinäramt eine Sperrzone im Umkreis von drei Kilometern um den Fundort ein. Um die Tierseuche zu bannen, darf - vergleichbar anderen Fällen von Tierseuchen - in diesem Gebiet kein Geflügel transportiert werden. In einem weiteren Schutzgebiet mit dem Radius von zehn Kilometern um den Fundort gelten dann enge Reglementierungen für den Geflügeltransport.

    Ab Freitag, 17. Februar, gilt landesweit wieder die Stallpflicht für Geflügel. In Münster sind davon 262 Geflügelhalter betroffen. Davon haben viele nur wenige Tiere. Die Stallpflicht gilt jedoch für alle - vom Geflügelhalter mit hunderten Hühnern bis zum Hobbyzüchter mit zwei Straußen.

    Als "Geflügel" gelten insbesondere folgende Tiere: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Wer seine Tiere nicht in geschlossenen Ställen unterbringen kann, meldet das dem Veterinäramt. In diesen Fällen kommen die Tiere in der Regel in nach oben dichte und seitlich gesicherte Volieren.

    Ausführliche Informationen zu Fragen rund um die Vogelgrippe enthält die Homepage des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de. Für Bürger ohne Internetanschluss hat das Presseamt Ausdrucke dieser Hinweise in der Münster-Information im Stadthaus 1 ausgelegt. Aktuelle Hinweise zum Thema enthält außerdem ein automatischer Ansagedienst unter Telefon 0 18 05 / 70 80 60.

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