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Thema: Netz über Auslauf genehmigungspflichtig?

  1. #1

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    Netz über Auslauf genehmigungspflichtig?

    Ich habe seit einem Jahr ein Netz (Engelnetz 8 cm × 8 cm) über meinem Hühnerauslauf. Das Grundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen im Außenbereich.
    Vor 9 Monaten wurde der von mir als Hühnerstall aufgestellte Bauwagen vom zuständigen Bauamt beanstandet und eine Baugenehmigung gefordert. Ich soll jetzt die Baugenehmigung bekommen, aber nur mit der Auflage das Netz über dem Auslauf gleichzeitig zu entfernen.

    Hat von euch jemand auch schon mal eine Beanstandung seines Netzes über dem Auslauf gehabt und könnte mir mit Rat und Tipps zur Seite stehen? Gibt es eine Gesetzesgrundlage dafür (in Deutschland ja eigentlich immer)? Vielen Dank für eure Antworten.

  2. #2
    Avatar von elja
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    Da brauchst du wahrscheinlich einen Anwalt, der sich mit Baurecht, speziell im Außenbereich auskennt. Ich gehe mal davon aus, dass du keine Priviligierung hast? Wenn du ein Netz drüber hast, hast du ja auch einen Zaun drum. Da hängen die sich auch noch hin. Nichtpriviligierte dürfen im Außenbereich ohne Genehmigung keine Zäune bauen und die Genehmigung kriegen sie i.d.R. nicht.
    Falls du Landwirt bist, darfst du einen mobilen Stall sowieso hinstellen, auch einen Zaun bauen, warum die sich dann an dem Netz aufhängen Kann natürlich sein, dass die dann behaupten, mit Netz ist das nicht mehr mobil. Da gibt es aber irgendeinen Passus, dass das Sichern des Wirtschaftsguts (Hühner).... Ohne Anwalt wird da nichts gehen. Viel Erfolg!
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
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  3. #3

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    Ich bin privilegierter Landwirt, sonst würde ich überhaupt keine Baugenehmigung bekommen. Für NRW gilt: der Stall darf nicht über 5 m³ sein oder wenn er größer ist darf er nicht länger als zwei Monate im Jahr auf dem ein und selben Grundstück stehen, dann gilt das noch als mobil ( die Anzahl der Monate ist allerdings Auslegungssache des jeweiligen Baubehörde/ zwei Monate ist ein Richtwert ) . Da der Bauwagen natürlich größer ist und auch mehrere Monate im Jahr auf dem Grundstück steht heißt es im Amtsdeutsch "ortsfeste Aufstellung eines Bauwagens" und ist genehmigungspflichtig. Also zählt der Bauwagen auch schon ohne Netz als nicht mehr mobil.

  4. #4
    Avatar von elja
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    Dann würde ich die mal bitten dir schriftlich mitzuteilen was sie an dem Netz stört.
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  5. #5
    Avatar von Pudding
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    würde erst die Baugenehmigung abwarten und dann etwas wegen dem Überetzen unternehmen!
    Evtl. ist nur die Größe oder die Befestigung nicht in ihrem Sinne?
    Wenns um die Größe geht dann wäre evtl. eine Option 2 kleinere Netze zu spannen?
    Wer mit mir reden will, der darf nicht bloß seine eigene Meinung hören wollen.
    von Wilhelm Raabe

    Alle verrückt hier, komm Einhorn lass uns gehen....!

  6. #6
    Avatar von elja
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    Duldung, die Baugenehmigung kriegt er ja nur, wenn das Netz weg ist. Was ich nicht weiss, ist ob die ihm den Bauwagen genehmigen müssen oder nicht. Landwirte dürfen äußerst viel. Es kann ja sein, dass da irgend so ein kleines A... auf dem Amt meint Macht ausüben zu wollen. Kommt ja öfter vor.
    Sei Wachsam von Reinhard Mey
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  7. #7
    Geduldsfädensammler Avatar von wattwuermchen
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    Manchmal ist es doch wirklich zum Lachen (oder eher zum Weinen) womit sich die Ämter beschäftigen...

    Einen Rat kann ich dir da leider nicht geben, aber ich hoffe dass du dich deswegen nicht ewig ärgern musst und eine gute Lösung für Dichtung deine Hühner findest
    Ein bisschen Misanthropie
    schadet nie

  8. #8
    Avatar von SuseL
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    Wie viele Hühner sollen denn in den Stall? Hühner-Hobbyhaltung bei einem Landwirt ist nämlich genauso wenig priviligiert, wie bei jedem anderen auch.
    Gruß Susanne

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