Ich habe seit einem Jahr ein Netz (Engelnetz 8 cm × 8 cm) über meinem Hühnerauslauf. Das Grundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen im Außenbereich.
Vor 9 Monaten wurde der von mir als Hühnerstall aufgestellte Bauwagen vom zuständigen Bauamt beanstandet und eine Baugenehmigung gefordert. Ich soll jetzt die Baugenehmigung bekommen, aber nur mit der Auflage das Netz über dem Auslauf gleichzeitig zu entfernen.
Hat von euch jemand auch schon mal eine Beanstandung seines Netzes über dem Auslauf gehabt und könnte mir mit Rat und Tipps zur Seite stehen? Gibt es eine Gesetzesgrundlage dafür (in Deutschland ja eigentlich immer)? Vielen Dank für eure Antworten.
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