Zitat Zitat von Kamillentee Beitrag anzeigen
Jeder Tierabschuss mit freien Luftgewehren/pistolen ist Tierquälerei und verboten.
Nein, auf eigenem Grund erlaubt- sofern die Begründung dazu mit dem TschG einhergeht.
Hier: Ratten und der "vernünftige Grund" in der Schädlingsbekämpfungsverordung zu erlesen.
Auch @ Landleben.