Widerspricht sich imho nicht grundlegend (auch wenn imwiki-link steht, dass die Tiere meist unbetäubt ausbluten.
Laut den halal-Kriterien reicht es, wenn das Tier beim ausbluten nicht tot ist (wobei nach der zitierten Sure auch das nachträgliche schächten reichen würde). Zusätzliche Anforderungan die Betäubung ist das sie reversibel sein muß, der Betäubungsschlag mit dem Axtstiel wäre da wohl problematisch. Aber bei Massenschlachtungen wird afaik die Elektrobetäubung angewendet die 'reversibel' ist und somit sowohl den Halal-Kriterien als auch dem deutschen Tierschutz entsprechend ist.
Trotzdem würde mich die Quelle für die Info interessieren.
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