Du scheinst bei diesem Thema echt beratungsresistent zu sein ...
https://de.wikipedia.org/wiki/LuftgewehrFür den Erwerb von Waffen mit einer höheren Mündungsenergie als 7,5 Joule, sogenannten Weitschussluftgewehren, ist laut Waffengesetz eine Erwerbsberechtigung (siehe Waffenbesitzkarte) notwendig.
Dies gilt jedoch nicht für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2); diese können ungeachtet ihrer Mündungsenergie oder des Vorhandenseins eines „F-im-Fünfeck“-Stempels gleichfalls frei erworben und besessen werden.
MfG!![]()
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