Ergänzend zu den Ausführungen von majorlo:
Der Nachbar ist/wäre auch ohne Versicherung vollumfänglich schadensersatzpflichtig, laß Dich also nicht von ihm verunsichern.
§ 823 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
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Ergänzend zu den Ausführungen von majorlo:
Der Nachbar ist/wäre auch ohne Versicherung vollumfänglich schadensersatzpflichtig, laß Dich also nicht von ihm verunsichern.
§ 823 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Geändert von hühnerling (17.05.2016 um 18:31 Uhr)
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