Nachdem im Forum immer wieder unvollständige, oder nur für manche Länder gültige Angaben kursieren hier mal eine gute Übersicht zu den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer:
https://www.jagdverband.de/sites/def...cht_071113.pdf
Einzelheiten bitte mit der unteren Jagdbehörde vor Ort klären!
In letzter Zeit hat oder wird es in einigen Bundesländern (bspw. NRW, Baden-Württemberg, Hessen) Änderungen der Landesjagdgesetze (ge)geben und manche Punkte können unter Umständen nicht mehr gelten.
Liebe Grüße,
Markus
Unbedingt Aufzuchtzeiten beachten!
EDIT:
Für alle österreichischen Hühnerhalter gilt: Totschlagfallen sind generell verboten, Kastenfallen dürfen nur von Jägern aufgestellt werden!
http://www.noeljv.at/files/fangjagdgesetz.pdf
(Gesetz für Niederösterreich, unterscheidet sich landesweit aber nur unwesentlich)
Entsprechende Erweiterungen um weitere gesetzliche Bestimmungen anderer Länder gerne per PN an mich senden!
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