Zitat von
sternenstaub
Diesen Schmarrn mag ich hier nicht so stehen lassen. Am Ende glaubt das noch einer. Leute, lasst Euch nicht verunsichern.
Der Vollständigkeit halber mal ein Blick ins Gesetz:
§2 Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Gesetzes sind:
1.
Legehennen:
legereife Hennen der Art Gallus gallus, die für die Erzeugung von Eiern, die nicht für Vermehrungszwecke bestimmt sind, gehalten werden
Allein die Begriffsbestimmung sagt bereits aus, das das von Ashley angeführte Gesetz nur für Eier gilt, die gegessen werden sollen. Vermehrung, und dazu zählen Bruteier, ist ausgenommen.
Und Auszug von der LfL - Bayern:
"
Wer muss sich registrieren lassen?
Die Registrierung ist vorgeschrieben
- bei 350 und mehr Hühnern der Art Gallus gallus (kein anderes Geflügel).
- wenn die erzeugten Eier - unabhängig von der Anzahl der Hühner -auf Wochenmärkten oder an Wiederverkäufer (Bäcker, Metzger, Läden, Händler,...) verkauft/geliefert werden.
Unter 350 Hühnern und ohne die Nutzung der oben beschriebenen Vermarktungswege ist keine Registrierung erforderlich. In diesem Fall ist die Vermarktung jedoch nur ab Hof und direkt an der Haustüre möglich. Wichtig: Eier nicht sortieren.
Eine freiwillige Registrierung ist darüber hinaus jederzeit möglich."
Vermarktung betrifft nur Speiseeier, aber nicht Bruteier.
(Für die Registrierung von Bruteierzeugern gibt es ein eigenes Gesetz und dort ist eine Registrierung erst ab 100 Zuchttieren bzw. 1000 Eiern vorgeschrieben.)
Vielleicht ist Ashley ja vom Vitahof gekauft
Lesezeichen