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Thema: Hahn soll Nachbarskind angegriffen haben. Haftung?

  1. #1
    Avatar von gartenliesel
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    Hahn soll Nachbarskind angegriffen haben. Haftung?

    Mein Hahn soll ein Nachsbarskind angefriffen haben. Unter welchen Voraussetzungen muss ich dafür haften?

    Es geht aktuell um die Reinigung von Kleidung, das Kind ist wohl bei der Flucht gestürzt und hat jetzt Hühnerkot an der Hose.

    Das besondere ist hierbei, daß das Kind erst einen 1,80 hohnen Bauzaun überklettert, einen 1,20 hohem Geflügelzaun übersteigt und anschließend die Hennen jagt, evtl. auch Eier stiehlt!

    Nachdem mir gestern von einem anderen Nachbar berichtet wurde, dass die Jungen (ca. 8 und 11 Jahre) schon wieder bei den Hühnern waren, wollte ich die Eltern mal wieder zur Rede stellen. Ergebnis: Ich müsse spielende Kinder tolerieren, "sollen sich frei entwickeln dürfen", die Hühner würden eine Gefahr darstellen, ergo Ich sei verantwortlich, wenn etwas passiert. Ich kann noch froh sein, wenn das "Vieh" den Jungen nicht verletzt hat... Ach ja, ich soll die Hose reinigen lassen.

    Nee, is klar!

    Also, meine 1. Frage: Wie weit geht Gefährdungshaftung? Stellen zwei Zäune eine ausreichende Sicherung dar?

    Meiner Meinung nach sieht es nämlich so aus, dass die Kinder mit Erlaubnis der Eltern auf mein Grundstück eingedrungen sind und mein Eigentum beschädigt haben.

    2. Frage: Da die Herrschaften vermutlich schon mehrmals Eier gestohlen haben, was haltet ihr von der Idee z.Bsp. verdorbene (während der Brut abgestorbene) Eier ins Nest zu legen? "Guten Appetit!" Das läuft doch nicht unter "in Verkehr bringen", oder?

  2. #2
    Avatar von Raichan
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    Wer ungebeten auf fremden Grundstück eindringd und dort irgendwie zu Schaden kommt, ist doch selber schuld. Oder nicht? Da müssten die froh sein das es nur ein Hahn war und kein Schäferhund, Rottweiler...
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti

  3. #3

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    guten morgen, das dürfte ein tolles frühstück werden hihihihihi

    unverschämt, ich muß nach luft schnappen. also, was die kinder machen ist hausfriedensbruch. sie sind alt genug, um zwischen mein grundstück und dein grundstück zu unterscheiden. ich habe an jedem gehege warnschilder " betreten verboten - füttern verboten - freilaufende hühner ". damit wäre jeder, der sich auf dem grundstück aufhält, gewarnt. können die kinder auch durch ein tor auf das grundstück kommen? oder nur über den zaun?
    stell doch eine kamera auf, dann hast du den beweis. dann könntest du anzeige erstatten und wenn sich herausstellt, das sie die kinder anstiften - freut sich das jugendamt.
    du könntest auch ein einschreiben an die eltern schreiben. höflich, aber bestimmt. aber die frage mit dem tor interessiert mich.
    lg ute

  4. #4

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    raichan: so einfach ist das nicht, wenn ein kind in deinem teich ertrinkt, kommst du in haftung. ist blöd, aber ist so.
    interessant ist eben, ist das grundstück geschlossen oder müssen die kinder eindringen.

  5. #5
    Avatar von Raichan
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    Ja stimmt, bei Kindern könnte es anders verlaufen. Ich dachte an einen Fall, wo ein Boxermischling einen Mann der auf das Grundstück eindrang und als die Besitzerin mit dem Hund aus dem Haus ging, stellte der Hund den Mann der sich hinter dem Haus versteckt hatte und biss ihn in den Arm. Das Gericht gab dem Mann die Schuld. Vorher hatte die Besitzerin Angst dass der Hund beschlagnahmt wird.
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  6. #6

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    Eine Wildkamera wäre meine Wahl, so könntest Du im Bedarfsfall nachweisen, daß die Nachbarskinder wiederholt unberechtigter Weise auf Dein mehrfach gesichertes Grundstück eindringen, die Eier stehlen etc.

    Die Eltern kann man schriftlich auffordern, ihrer elterlichen Aufsichtpflicht nachzukommen, ggf. zugleich Schadensersatzforderungen ankündigen. http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern

    Ob man das letztlich auch durchzieht, kann man ja abhängig machen vom weiteren Verhalten.

  7. #7
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    Zitat Zitat von frau merline Beitrag anzeigen
    raichan: so einfach ist das nicht, wenn ein kind in deinem teich ertrinkt, kommst du in haftung. ist blöd, aber ist so.
    interessant ist eben, ist das grundstück geschlossen oder müssen die kinder eindringen.
    Wenn man der Verkehrsicherungspflicht durch einen Zaun nachkommt mit Warnschild ... Eltern haften für ihre Kinder ... haftet der Grundstücksbesitzer nicht.
    Dazu gibt es auch einige Urteile ... wir sind ja nicht in der USA, wo man Porsche verklagen kann, wenn der Mann das Auto gegen die Wand gefahren hat, und nun soll Porsche dafür bezahlen ...


    Ich würde an der Oberkannte des Zaunes noch einen Draht ziehen und einige Schilder mit Hochspannungswarnung hin hängen ... muss ja kein Strom drauf sein, aber ... das könnte helfen.
    Geändert von Redcap (17.04.2016 um 09:27 Uhr)

  8. #8
    Avatar von Hühnermamma
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    Für die Zukunft hilft es evtl. Aber wie sieht es im aktuellen Fall aus? Mein Rechtsempfinden sagt auch, dass Kinder nicht einfach über einen Zaun auf ein fremdes Grundstück klettern dürfen. Könnte da evtl. das Ordnungsamt weiter helfen? Man kann doch nicht von jedem Grundstücks- Hausbesitzer erwarten bzw. verlangen, dass er sein Gelände einfriedet und quasi "Fort Knocks" daraus macht, nur damit er bei einer Haftungsfrage auf der sicheren Seite ist.

  9. #9

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    Zitat Zitat von Raichan Beitrag anzeigen
    Wer ungebeten auf fremden Grundstück eindringd und dort irgendwie zu Schaden kommt, ist doch selber schuld. Oder nicht? Da müssten die froh sein das es nur ein Hahn war und kein Schäferhund, Rottweiler...

    Da kennst Du aber die deutsche Rechtsprechung schlecht ...
    Zwerg-Welsumer orangefarbig u. rost-rebhuhnfarbig
    und eine bunte Legetruppe

  10. #10
    Moderator Avatar von zfranky
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    Also solche Eltern sind eine Belastung für jedes Sozialwesen..
    Natürlich hast du dich ausreichend abgesichert. Wenn eine derartig deutliche Umgrenzung von Kindern in dem Alter überwunden wird, bist du aus jeder Haftung raus. Diese Kinder sind ja schon bedingt einsichtsfähig und sollten den Sinn eines Zaunes kennen.
    Ich würde unverzüglich das Jugendamt wegen offensichtlicher Vernachlässigung der Aufsichtspflicht informieren.
    Die Kinder sich ja in ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht.
    Und was das Eierstehlen angeht: Kamera aufstellen, Anzeige machen und ebenfalls dem Jugendamt mitteilen..
    Auch wenn sie nicht strafmündig sind, bei einer bestimmten Anzahl von Vorfällen muss das Jugendamt tätig werden.
    Unglaublich.
    Lass dich bloss nicht unterkriegen!

    LG
    nach 20 Jahren endlich wieder Hühner, spontaner Bruteier-Kauf bei Ebay, geliefert in die Packstation, Oktober 2014 erste Naturbrut... ein bisschen Natur in der Stadt..
    Aktuell 3,35 New Hampshire, 3,7 Gänse, dazu Pferd, Hund, 3 Katzen und Bienen ...

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