Mein Hahn soll ein Nachsbarskind angefriffen haben. Unter welchen Voraussetzungen muss ich dafür haften?

Es geht aktuell um die Reinigung von Kleidung, das Kind ist wohl bei der Flucht gestürzt und hat jetzt Hühnerkot an der Hose.

Das besondere ist hierbei, daß das Kind erst einen 1,80 hohnen Bauzaun überklettert, einen 1,20 hohem Geflügelzaun übersteigt und anschließend die Hennen jagt, evtl. auch Eier stiehlt!

Nachdem mir gestern von einem anderen Nachbar berichtet wurde, dass die Jungen (ca. 8 und 11 Jahre) schon wieder bei den Hühnern waren, wollte ich die Eltern mal wieder zur Rede stellen. Ergebnis: Ich müsse spielende Kinder tolerieren, "sollen sich frei entwickeln dürfen", die Hühner würden eine Gefahr darstellen, ergo Ich sei verantwortlich, wenn etwas passiert. Ich kann noch froh sein, wenn das "Vieh" den Jungen nicht verletzt hat... Ach ja, ich soll die Hose reinigen lassen.

Nee, is klar!

Also, meine 1. Frage: Wie weit geht Gefährdungshaftung? Stellen zwei Zäune eine ausreichende Sicherung dar?

Meiner Meinung nach sieht es nämlich so aus, dass die Kinder mit Erlaubnis der Eltern auf mein Grundstück eingedrungen sind und mein Eigentum beschädigt haben.

2. Frage: Da die Herrschaften vermutlich schon mehrmals Eier gestohlen haben, was haltet ihr von der Idee z.Bsp. verdorbene (während der Brut abgestorbene) Eier ins Nest zu legen? "Guten Appetit!" Das läuft doch nicht unter "in Verkehr bringen", oder?