Den Ball geb ich gerne zurück!
Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass ein Gericht einen Katzenhalter dazu verdonnern würde, dass dessen Katze das eigene Grundstück nicht mehr verlassen darf.
Wenn aber ein Appell an das Verantwortungsgefühl lapidar mit Gerichtsentscheiden beantwortet wird, dann finde ich das schon traurig!
Du weißt wohl sehr gut, welche Möglichkeiten mir in Bayern laut Jagdschutzparagraphen zustehen. Würdest Du deswegen alles gutheißen, was mir ein Gericht nicht verbietet? Ich glaube kaum!
Dass einem der objektive Blick mit 30 Schmusetigern etwas schwerfällt glaub ich gern, aber was die in Deiner idyllischen Waldrandlage mit Blick auf Wiesen und Felder so alles anrichten, mag man sich kaum vorstellen. Da werden jährlich im niedrig geschätzten Mittel etwa 7000 Kreaturen Opfer Deiner Katzen (So sie denn alle Freigänger und nicht völlig Altersschwach sind).
Völlig unabhängig davon ob mit oder ohne juristischen Segen.
P.S. Wir haben übrigens selbst eine Katze. Ich habe dem Bauern nicht den Gefallen getan seine Jungkatzen an die Wand zu werfen und bin so selbst zu einer gekommen.
Liebe Grüße, Markus
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