@Medienhuhn hat schon recht. Der Abschuss ist in manchen Bundesländern nicht mehr erlaubt. Das heißt aber nicht, dass wildernde Katzen hingenommen werden müssen: https://www.jagdverband.de/content/f...atzen-annehmen
Wie bereits gesagt. Wildern kann eine Katze nur Tiere, die dem Bundesjagdgesetz unterstellt sind. Hühner sind kein Wild, ergo kann eine Katze sie auch nicht wildern.Es wäre aber für mich auch interessant zu wissen, was die Kriterien sind - den meine Nachbarin füttert Lenchen WIRKLICH gut....
Und nur eine wildernde Katze kann vom Jagdschutzberechtigten getötet (wo rechtlich noch möglich) oder gefangen werden.
Als wildernd gilt eine Katze in Bayern wenn sie
1) sich weiter als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt hat
2) auf frischer Tat ertappt wird. (theoretisch kein Mindestabstand zum nächsten Gebäude erforderlich)
P.S. Ich möchte hier keine Diskussion über das Töten von Katzen anstoßen, sondern lediglich die Rechtslage darlegen!
Liebe Grüße, Markus
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