So ähnlich.
In der Geflügelpestverordnung steht sinngemäß drin, dass, wenn man sein Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, man darauf achten muss, dass keine Wildvögel an das Futter können. Wildvogel im Sinn der Geflügelpestverordnung ist aber nur "ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel...".
Die genannten Wildvögel fressen bei meinen Hühnern und Enten nicht mit. Bei den allermeisten Hühnerhaltern wird es genauso sein. Also, alles kein Pronlem. Sollen die Spatzen und Krähen und was sonst noch Futter klaut, ihren Anteil haben. Jedenfalls bei mir dürfen sie sich den holen.
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