Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 29

Thema: Neufassung der Verordnung über tierarztliche Hausapotheken

  1. #1

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291

    Neufassung der Verordnung über tierarztliche Hausapotheken

    Ich weiß jetzt nicht, ob dieser Link hier schon mal irgendwo gesetzt wurde...

    Verordnung zur Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel
    Der vollständige Text der Änderungsverordnung aus dem Bundesgesetzblatt vom 30. Dezember 2006
    Erscheinungsdatum: 20.12.2006

    Interessant ist hier Punkt 11, (Änderungen von§12), Wartezeiten bei Umwidmung (das dürfte dann im Klartext auch bedeuten, das Flubenol jetzt auch 7 Tage Wartezeit auf Eier hat, oder?)

  2. #2
    Gast
    Registriert seit
    13.02.2005
    Beiträge
    11.123
    Sofern auf einem Arzneimittel keine Wartezeit für die betreffende Tierart angegeben ist, darf ... die ... Wartezeit folgende Zeiträume nicht unterschreiten:
    1. bei Eiern 7 Tage
    2. bei Milch 7 Tage
    3. bei essbarem Geweben von Geflügel und Säugetieren 28 Tage, ...
    Steht auf dem Beipackzettel von Flubenol keine Wartezeit mehr für Geflügel?

  3. #3

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291
    Themenstarter
    Hi Redcap,
    k.A. - so wie ich das hier immer rausgelesen habe, ist es in Deutschland doch nur noch offiziell für Schweine zugelassen und wird bei Abgabe vom TA umgewidmet?

    Auch bei den Holländern gibts da ne Einschränkung, zumindestens für die höhere Dosierung:
    http://www.homeovet.de/schutzmittel_..._und_geflügel/
    Wartezeit
    Schweine 14 Tage für essbares Gewebe.
    Geflügel 7 Tage für essbares Gewebe.
    Eier, bei einer Dosierung von 30 ppm ist keine Wartezeit erforderlich. Keine Anwendung bei Legehennen, deren Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, bei einer Dosierung von 60 ppm.

  4. #4
    Avatar von MonaLisa
    Registriert seit
    27.01.2005
    Ort
    Speckgürtel von Berlin
    PLZ
    16540
    Land
    D-Oberhavel
    Beiträge
    5.789
    Hallo Enemy,
    Flubenol ist doch für Geflügel noch zugelassen (oder nur noch für Masthähnchen?) - allerdings nur noch in Futtermittelmischungen. Als Reinsubstanz nicht mehr, da der Konzern die Kosten für diese Zulassung sich gespart hat.
    Da es in den Mischungen keine Wartezeit hat, warum sollte es als Einzelkomponente welche haben?

    Gruß Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  5. #5

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291
    Themenstarter
    Hi Mona Lisa,

    wenn es nur noch in Futtermittelmischungen zugelassen ist, dürften die s.g. Kleinpackungen (Dosen) die schon mal gerne über TA bestellt werden, zumindestens in Germany keinen Aufdruck mit Dosierung für Geflügel mehr haben, oder?
    Ich hatte mich hier nur mal vor einiger Zeit durch die threads zum Thema gelesen und da gab es immer die Aussage: "Doppelte Dosierung und einfache Dosierung, keine Wartezeiten" - wobei - wie oben angeführt auch die Holländer für die doppelte Dosierung Einschränkungen machen.

    Meine TÄ rückts eh kein F raus (auch net für Großtiere), da hier Concurat immer noch als Mittel erster Wahl gilt - aber das steht ja auf einem anderen Blatt...

  6. #6
    Avatar von MonaLisa
    Registriert seit
    27.01.2005
    Ort
    Speckgürtel von Berlin
    PLZ
    16540
    Land
    D-Oberhavel
    Beiträge
    5.789
    Hallo Enemy,
    ich hab nur eine alte Dose (noch vor dem Verbot gekauft). Da steht für Eier keine Wartezeit drauf, Fleisch 7 Tage. Danach richte ich mich. Die Substanz hat sich ja nicht geändert. Und richtig, auf den neuen Dossen dürfte eigentlich gar nichts mehr zu Geflügel draufstehen, da es dafür nur noch fertig gemischt zugelassen ist. Steht denn da noch was?

    Schon komisch.
    Gruß Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

  7. #7

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291
    Themenstarter
    ...siehste, das meine ich. Ich kann mir nicht vorstellen, das auf den deutschen Dosen noch chicks draufstehen - folglich wird ein (rechtstreuer ;-) )TA jetzt bei der Abgabe sagen müssen: 7 Tage Wartezeit auf Eier...

  8. #8

    Registriert seit
    08.07.2006
    Beiträge
    60
    Hallo!
    folglich wird ein (rechtstreuer ;-) )TA jetzt bei der Abgabe sagen müssen: 7 Tage Wartezeit auf Eier...
    Nix da! Ein rechtstreuer TA bekommt ein gewaltiges Problem. Denn die Anwendung eines für die Tierart und / oder für die Indikation nicht zugelassenen Präparates ist nur im therapeutischen Notstand erlaubt. Dieser Notstand MUSS für JEDES einzelne Tier mit genauer Dokumentation, nachgewiesen werden.
    Das heißt, der TA muß nachweisen, daß kein zugelassenes Mittel wirkt und das bei jedem zu behandelnden Huhn einzeln oder er muß nachweisen, daß es überhaupt kein zugelassenes Mittel gibt. Dann muß er aber auch nachweisen, daß es in der gesamten EU kein zugelassenes Mittel gibt. Denn sonst müsster er das Mittel aus einem anderen Mitgliedsstaat kommen lassen und trotzdem wieder den therapeutischen Notstand erklären mit allen Nachweisen und der vorgeschriebenen Dokumentation.
    Macht er dabei einen Fehler hat er sofort eine schwere Straftat begangen.
    Also wird ein rechtskundiger TA sich genau überlegen was er tut und was nicht. Leider haben sehr viele Tieräzte von diesen "Fallen" im Rechtssystem keine Ahnung. Ein echter TA will ja auch helfen und sich nicht mit einem solchen Schwa...... abgeben.
    Gruß doc-henning

  9. #9

    Registriert seit
    23.10.2005
    Beiträge
    2.291
    Themenstarter
    Hi doc-henning,
    schön mal wieder was von dir zu lesen!
    Weißt du zufällig, warum z.B. Flubenol keine Zulassung für Geflügel mehr hat?
    Ist es wirklich nur das (beliebte) Argument, das Zulassungen zuviel Geld kosten - oder gab es da berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit bzw. Nebenwirkungen?

    P.S. Dieser Nachweis, das kein anderes zugelassenes Medi hilft, ist aber doch nicht erst seit der "Neufassung der Verordnung über tierarztliche Hausapotheken" so - ich habe das Argument eigentlich schon länger gehört...

  10. #10
    Avatar von MonaLisa
    Registriert seit
    27.01.2005
    Ort
    Speckgürtel von Berlin
    PLZ
    16540
    Land
    D-Oberhavel
    Beiträge
    5.789
    Hallo Enemy,
    vielleicht hat Flubenol im Kleingebinde keine Zulassung mehr, weil das unnötige Geldausgabe wäre. Es gibt doch jetzt das wasserlösliche Flubendazol als Solubenol (war das der genaue Name?). Dieses ist leichter in der Handhabung und hat eine Zulassung für Geflügel: 4 Tage Wartezeit auf Fleisch, 0 bei Eiern.
    Wie würdest du das sehen?

    Gruß Petra
    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Francis Picabia
    Ein Tropfen Hilfe ist wertvoller, als ein Ozean voller Sympathie. Verfasser unbekannt

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen ab dem 21.11.
    Von zfranky im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.11.2016, 12:24
  2. Verordnung zur Aufstallung
    Von Klausemann im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 22.02.2006, 23:30
  3. Wo über Verschärfung der Verordnung nachlesen?
    Von Nyckelpiga im Forum Vogelgrippe (Geflügelpest - Aviäre Influenza)
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 27.10.2005, 13:36

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •